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Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B. "El ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 des ArbSchG die erforderlichen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18117
gegeben:"Zunächst hat nach der BetrSichV ein Arbeitgeber jeweils die Verantwortung für seine Arbeitnehmer. Insofern hat jeder Arbeitgeber die Maßnahmen zu treffen, die für die sichere Bereitstellung und Benutzung durch seine Arbeitnehmer erforderlich sind. Werden Wartungs oder Reparaturarbeiten (o. Ä.) durchgeführt, ist eine Abstimmung zwischen den Arbeitgebern erforderlich.Wird ein und dasselbe ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 7275
Die Form einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgegeben. Es ist nur erforderlich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wenn er sich Kapitel "zuliefern" läßt, hat er die Möglichkeit zu bestimmen, wie gearbeitet werden soll. Nur in Bezug auf die Fachkraft ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 13313
"Grundsätze der Prävention" gelten die Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmer und Versicherte. Zu den Grundpflichten des Unternehmers nach § 2 (1) DGUV Vorschrift 1 gehört, dass der Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen hat. Die zu treffenden Maßnahmen ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23301
erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand zu halten.(3) Umfang und Tiefe der notwendigen Kenntnisse, z. B. über das einschlägige Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42911
), ggf. mit besonderen Personengruppen (Alter, Erfahrung), selbst z.B. aus der Kommunikation innerhalb einer Arbeitsgruppe. Insofern bleibt nur vorstellbar, dass für jede Betriebsstätte die eigene Gefährdungsbeurteilung (GFB) erforderlich ist, auch wenn grundsätzliche GFB-Elemente einer Tätigkeit auf jede Betriebsstätte übertragen werden können. ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
werden. Sie sollen die für ihren Teilbetrieb erkannten Gefährdungen und die erforderlichen Maßnahmen, die dokumentiert werden, nachlesen und nachhalten können. Insofern macht es keinen Sinn, eine Dokumentation nur an einer Stelle vorzuhalten, zu der die verantwortlichen Personen keinen regelmäßigen Zugriff haben. Für die Überwachungsbehörde dagegen ist die zentrale Vorhaltung in aller Regel kein Problem. Die Behörde ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
gekommen ist. Ausführliche Zitate der Quellen oder das Beifügen ganzer Rechtssammlungen zur Dokumentation sind nicht erforderlich. Auf die weiteren Informationen und Hamdlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de weisen wir hin. ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 12013
(TRBA) - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" zu beachten.Informationen zum Umgang mit Messern und die erforderlichen Schutzmaßnahmen liefern die BGHW-Wissen W 5-2 "Messer zum Öffnen von Verpackungen – Übersicht", die BGHW-Wissen W 5-3 "Messer zum Öffnen von Verpackungen – sichere Schnittführung" und die BGHW-Wissen W 5-1 "Messer zum Schneiden von Nahrungsmitteln".Für viele ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084
(auch die der psychischen Belastungen) in einem Dokument. Wie die Gefährdungsbeurteilung letztlich dokumentiert ist bzw. aussehen soll, ist nicht vorgeschrieben, ob nun auf Papier oder digitaler Form.Folgendes besagt das ArbSchG zur Dokumentation:"§ 6 Dokumentation1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42976
In § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln hat, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Nach § 2 Absatz 2 ArbSchG sind Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes:1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3 ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 43065
der Benutzung von Arbeitsmitteln gilt nach der BetrSichV, dass ein Arbeitgeber jeweils die Verantwortung für seine Arbeitnehmer hat. Insofern hat jeder Arbeitgeber die Maßnahmen zu treffen, die für die sichere Bereitstellung und Benutzung durch seine Arbeitnehmer erforderlich sind.Wird ein und dasselbe Arbeitsmittel von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber bei der Arbeit benutzt (z. B. Arbeitsgerüste), so hat ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 13454
Die Verpflichtung für einen Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung usw.Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 4629
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Dazu gehören auch nicht gewöhnliche Arbeitszustände, die zu Unfällen oder zu Beeinträchtigung der Gesundheit führen können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hierbei unerheblich ...
Stand: 16.06.2025
Dialog: 44123
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
zu überprüfen ist. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, sind die Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entsprechend anzupassen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren, wenn 1.sicherheitsrelevante Veränderungen der Arbeitsbedingungen einschließlich der Änderung von Arbeitsmitteln dies erfordern,2.neue Informationen ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 16667
sein, dass die Gefährdungsbeurteilung effektiv durchgeführt wurde. Die Unterlagen müssen daher Angaben zu dem Ergebnis der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung, zur Festlegung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie zu den Ergebnissen der Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen enthalten. Mindestens sollten sie enthalten:• Beurteilung der Gefährdungen• Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen einschl. Terminen ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 42614
zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz „Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ hat die Fachkraft für Arbeitssicherheitden Arbeitgeber ...
Stand: 19.10.2022
Dialog: 43485