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mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.“Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bilschirmarbeitsverordnung, u.s.w..Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Aufgabe des Betriebsarztes ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
zu beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte zu berücksichtigen.Dem beschriebenen Sachverhalt ist eine reelle Verletzungsgefahr durch Holzsplitter einer Palette aufgrund eines verstellten Verkehrsweges zu entnehmen. Diese Gefährdung ist, unabhängig von der eigentlichen Aufgabe des Mitarbeitenden, entsprechend zu beurteilen. Die sich draus ...
Stand: 16.06.2025
Dialog: 44123
Nein, dies ist nicht zulässig.Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Stellung werden in der DGUV Regel 100-001 Punkt 4.2 "Sicherheitsbeauftragte" und der DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte" näher erläutert.Auszüge:"Sicherheitsbeauftragte ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt zur Beratung des Arbeitgebers verpflichtet.Weitere betriebliche Akteure, die unterstützen und sich beteiligen können, sindFührungskräfte,Betriebs-/Personalrat,ggf. PersonalabteilungBeschäftigteVerantwortliche für Betriebliches Eingliederungsmanagement, Datenschutzbeauftragte ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42911
der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Siehe hierzu auch die DGUV Regel 112-191 (bisher: BGR 191) "Benutzung von Fuß und Knieschutz". Unter Ziffer 3.1.1 der DGUV Regel 112-191 wird ausgeführt, dass in Bezug auf die Gefährdungsermittlung bei Allergikern ein individueller Beratungsbedarf bestehen kann. In diesen Fällen sollte ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18438
Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier Mund-Nasen-Schutz, nicht nur bereitzustellen, sondern auch darauf zu achten, dass sie für die vorgesehenen Schutzfunktion geeignet sind.Bei der Beurteilung, Festlegung und Auswahl der PSA soll der Unternehmer und/oder die Führungskraft, durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 43103
Erfahrungen systematisch zu bündeln und zu evaluieren ist eine Aufgabe, die noch geleistet werden müßte. Wie bereits in der Fragestellung anklingt, sind die Beschäftigten durch ihre oftmals langjährigen Erfahrungen am Arbeitsplatz die Fachleute auch für die Gefährdungs- und Belastungssituation. Wenn es gelingt, eine für Probleme des Arbeitsschutzes offene und konstruktive Atmosphäre im Betrieb zu schaffen ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 171
Der § 2 Abs. 5 BetrSichV lautet: "(5) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 24854
Nein, denn die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich geforderte grundsätzliche Aufgabe. Sie ergibt sich allgemein aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und wird in vielen Verordnungen präzisiert, beispielsweise im § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Ein Ausnahmetatbestand, dass aufgrund guter Unfallstatistiken auf die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 17616
, die betroffenen Beschäftigten in die Beurteilung einzubeziehen.Die Überwachung und Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutzgesetz ist staatliche Aufgabe (§ 21 Abs. 1 ArbSchG). Gemäß dem föderalistischen System Deutschlands sind für den Arbeitsschutz die Bundesländer zuständig. Die obersten Landesbehörden (Arbeitsministerien) bestimmen dazu meist nachgeordnete Behörden mit dem Vollzug bzw ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4126
nicht. Da die SiFa potentiell an allen Arbeitsplätzen und in allen Bereichen des Betriebes Begehungen etc. durchführt, ist die Gefährdungsbeurteilung sicherlich eine komplexe Aufgabe. Es empfiehlt sich, die schon vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Bereiche zugrunde zu legen und zu prüfen, welche der Gefährdungen dann auch auf die SiFa zutreffen und wie diese zu schützen ist (Unterweisungen ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
Sicherheit, Bd.5, 2015, Nr.1/2) schreiben die Autoren (Mitarbeiter der BAuA): "Sollte für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe, z. B. aus sicherheitstechnischen Gründen, die Sicherstellung des gesamten Sicht- und Blickfeldes erforderlich sein, ist der Einsatz eines HMDs zu vermeiden. Darüber hinaus eignet sich ein HMD nicht für Aufgaben, bei denen es bei der Primäraufgabe einer hohen Aufmerksamkeit bedarf ...
Stand: 12.11.2015
Dialog: 25264
zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz „Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ hat die Fachkraft für Arbeitssicherheitden Arbeitgeber ...
Stand: 19.10.2022
Dialog: 43485
für Arbeitssicherheit hat der Unternehmer keine Weisungsbefugnis über Fragen des Arbeitsschutzes. Nach § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber bei Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Das ist nur möglich, wenn keine Weisungsbefugnis besteht. ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
Nach § 6 Absatz 11 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.Konkretisiert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4153
zu ergreifen sind, damit u. a. erträgliche klimatische Bedingungen am Arbeitsplatz sichergestellt werden können. Dies sollte in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt erfolgen.Maßnahmen, die zur Gefährdungsminimierung hier in Frage kommen, sind die zügige Reparatur des Klimaaggregates oder die Außerbetriebnahme des Umschlaggerätes bis zur Beendigung der Reparatur am Klimagerät ...
Stand: 12.08.2020
Dialog: 5458
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- Aufgabe des Arbeitgebers. Beim Werksvertrag bleibt der Nachunternehmer Arbeitgeber für seine Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilung ist damit ausschließlich seine Angelegenheit (vgl. Factsheet 80 der OSHA . Auf die Regelungen der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (insbesondere § 5 - Vergabe von Aufträgen) weisen ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 11332
sich insbesondere durch - aggressive oder alkoholisierte Kunden, - Raubüberfälle, - Alleinarbeit. Bei der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung von Maßnahmen des Arbeitschutzes soll sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 16682
zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.Dabei gehört es zu seiner Pflicht, eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten anzustreben. Zu seiner Unterstützung hat der Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu bestellen, die ihn in Fragen des Arbeitsschutzes beraten.Eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404