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Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 des ArbSchG die erforderlichen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18117
Rechtsgrundlage für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und sind die dazu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Danach hat der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln.Entsprechend § 6 ArbSchG muss ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 14594
Das Arbeitsschutzgesetz im Allgemeinen und die Betriebssicherheitsverordnung im Speziellen fordern vom Arbeitgeber die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument, um systematisch die möglichen Gefahren, die mit der Benutzung z. B. eines Arbeitsmittels einhergehen, zu betrachten und angemessene, dem Stand der Technik unter Berücksichtigung ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 6180
gegeben:"Zunächst hat nach der BetrSichV ein Arbeitgeber jeweils die Verantwortung für seine Arbeitnehmer. Insofern hat jeder Arbeitgeber die Maßnahmen zu treffen, die für die sichere Bereitstellung und Benutzung durch seine Arbeitnehmer erforderlich sind. Werden Wartungs oder Reparaturarbeiten (o. Ä.) durchgeführt, ist eine Abstimmung zwischen den Arbeitgebern erforderlich.Wird ein und dasselbe ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 7275
der Benutzung von Arbeitsmitteln gilt nach der BetrSichV, dass ein Arbeitgeber jeweils die Verantwortung für seine Arbeitnehmer hat. Insofern hat jeder Arbeitgeber die Maßnahmen zu treffen, die für die sichere Bereitstellung und Benutzung durch seine Arbeitnehmer erforderlich sind.Wird ein und dasselbe Arbeitsmittel von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber bei der Arbeit benutzt (z. B. Arbeitsgerüste), so hat ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 13454
er die notwendigen Maßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG wird durch die Anforderungen der BetrSichV für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln konkretisiert. In dieser TRBS wird der grundsätzliche Ablauf zur Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen sowie zur Ableitung von Maßnahmen beschrieben (Bild 1 ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 6771
Anforderungen des § 4 BetrSichV muss der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.Die DGUV Vorschrift 70 führt dazu unter § 33 "Benutzung, Eignung von Fahrzeugen ...
Stand: 31.10.2020
Dialog: 14770
In der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" ist hierzu unter dem Punkt 5.8 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach der BetrSichV nicht vorgegeben. Sie kann verschiedene Dokumente umfassen, z. B. Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Freigabeverfahren, Explosionsschutzdokument. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch auf Systematik und Vollst ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645
Bei der Einweisung/Unterweisung von Nutzern von Elektrofahrzeugen sind in jedem Fall die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" zu beachten.Es ist wie folgt vorzugehen: Es wird im Rahmen einer Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, ob es bei der Benutzung der Elektrofahrzeuge Gefährdungen ...
Stand: 27.11.2024
Dialog: 20641
Belastungen, Arbeitszeit), das Bereitstellen mobiler, ergonomisch gestalteter, sicherer Arbeitsmittel sowie die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, die danach mindestens jährlich zu wiederholen ist.[...]Hinweis: Informationen zur mobilen Arbeit können auch den „Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 43869
. Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es, • auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten. • auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten. • sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden. • Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren. • sich um neue Mitarbeiter zu kümmern ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B. "El ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
Um diese Frage beantworten zu können, ist ein Blick in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hilfreich.Gemäß § 4 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:"1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglich ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44025
Die Benutzung der von Ihnen genannten Schutzbrille ist nicht zulässig. Schutzbrillen unterliegen, wie jede Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) in Europa der EU-Richtlinie 89/686/EWG, in Deutschland umgesetzt in der 8. GPSGV bzw. der neuen PSA- Verordnung. Schutzbrillen gegen Flüssigkeiten sind überwiegend in PSA- Kategorie II eingestuft und mit einer CE- Kennzeichnung zu versehen.Die zentrale ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 28047
der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Siehe hierzu auch die DGUV Regel 112-191 (bisher: BGR 191) "Benutzung von Fuß und Knieschutz". Unter Ziffer 3.1.1 der DGUV Regel 112-191 wird ausgeführt, dass in Bezug auf die Gefährdungsermittlung bei Allergikern ein individueller Beratungsbedarf bestehen kann. In diesen Fällen sollte ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18438
(F2288) mit den Bedingungen des sicheren und beanspruchungsoptimalen Einsatzes von HMDs. Zum Einsatz von Datenbrillen gibt es unseres Wissens nach noch keine spezifischen Regelungen. Somit müssen die Fragen eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Hierbei sind insbesondere auch die Informationen und Erfahrungen der Hersteller zu berücksichtigen. Datenbrillen ...
Stand: 12.11.2015
Dialog: 25264
Informationen zum Kranken- und Rettungstransport bereit. Für Rettungsdienste gibt es hier eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Siehe dazu auch die DGUV Regel 105-003 (bisher: GUV-R 2106) "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst".Der Forschungsbericht Fb 1068 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit dem Thema ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 5511
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
Es gibt kein grundsätzliches Verbot für Festmacher, kurze Hosen zu tragen. Die Frage ist, ob spezielle Arbeitsschutzkleidung bei der Arbeit erforderlich ist oder nicht.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen. Zur Beurteilung kann die DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung ...
Stand: 10.06.2016
Dialog: 26773
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen, s ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600