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KomNet-Wissensdatenbank
Einsatz von Schutzbrillen im Gesundheitsdienst
KomNet Dialog 28047
Stand: 07.12.2016
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Spezifische Gefährdungen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ist es zulässig eine Schutzbrille (PSA Kat. I) im Gesundheitsdienst einzusetzten, die zwar einen begrenzten seitlichen Schutz bietet, aber keine Prüfung nach DIN EN 166 vorliegt? Der Hersteller weist ausdrücklich auf das Fehlen der Einhaltung der Norm hin. Verwendet werden soll diese Brille (Sichtschild an einem Gestell) beim Patientenkontakt (Gefährdung durch biologische Stoffe - Blut oder Sekrete, Infektionstransporte) aber auch zur Desinfektion.
Antwort:
Die Benutzung der von Ihnen genannten Schutzbrille ist nicht zulässig.
Schutzbrillen unterliegen, wie jede Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) in Europa der EU-Richtlinie 89/686/EWG, in Deutschland umgesetzt in der 8. GPSGV bzw. der neuen PSA- Verordnung.