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Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
Die geschilderte Problematik ist nicht ungewöhnlich, letztlich werden unterschiedliche Beurteiler immer zu abweichenden Gefährdungsbeurteilungen und unterschiedlichen Maßnahmenpriorisierungen kommen.Gerade die Risiko- und Gefährdungsabschätzung ist in vielen Fällen nicht `mathematisch fassbar und muss ggf. auch nach den bisherigen betrieblichen Erfahrungen etc. erfolgen.Rechtlich gesehen hat ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4680
mit der Übernahme von Arbeitgeberpflichten schriftlich beauftragten (§ 13 Arbeitsschutzgesetz).Der Arbeitgeber der Beschäftigten, die im Werkvertrag im fremden Betrieb tätig werden, muss für die Tätigkeiten seiner Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz) durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich in diesem Fall auch auf die Tätigkeit des Beschäftigten bei der Arbeit ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 13454
Es ist ausreichend, wenn in der Gefährdungsbeurteilung auf die Arbeitsanweisungen verwiesen wird.Grundsätzliche Vorgaben zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber "über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis ...
Stand: 09.08.2020
Dialog: 43246
"Der Gesetzgeber räumt den Verantwortlichen einen breiten Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ein. Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt. Das bedeutet, dass es keinen "richtigen" Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind verschiedene ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 30879
Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz). ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42907
Ja, Gefährdungen durch psychische Belastungen können via Mitarbeiterbefragung online erhoben werden. Die Ergebnisse und Folgeschritte sowie Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Vermeidung der potenziellen Gefahren sind zudem nachvollziehbar zu dokumentieren.Die Gefährdungsbeurteilung wird als kontinuierlicher und lebender Prozess verstanden und beinhaltet alle Gefährdungen ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42976
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht in § 5 ArbSchG vor, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen hat. Er soll mögliche Gefahren ermitteln und daraufhin geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Diese Vorschrift dient vor allem dem Schutz des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz. Nimmt der Arbeitgeber diese nicht vor, bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer einem potentiell höheren ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42625
Rechtsgrundlage für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und sind die dazu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Danach hat der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln.Entsprechend § 6 ArbSchG muss ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 14594
Im Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz wird zur Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung folgendes ausgeführt:" Wann muss ich die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben? Dies ist notwendig, wenn Gefährdungen bisher nicht erkannt wurden oder sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit verändert ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 16667
, hat der Unternehmer nach DGUV Vorschrift 1 § 3 Abs. 1 durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend § 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln, welche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 erforderlich sindNach hiesiger Auffassung muss der Arbeitgeber keine Gefährdungsbeurteilung für die psychische Belastung des Betriebsrates erstellen ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
Eine besondere Qualifikation für externe Dienstleister ist im Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG nicht definiert.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Die Aufsichtsbehörden werden allerdings die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
Die Verpflichtung für einen Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung usw.Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 4629
Mindestfristen für die Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sind nicht vorgegeben. In den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird unter Ziffer A 3.2 zu § 3 Abs. 1 „Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung“ folgendes ausgeführt. Die Ausführungen sind sinngemäß auch auf die Gefährdungsbeurteilung gemäß Bildschirmarbeitsverordnung ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 6771
In der Gefährdungsbeurteilung sind alle Tätigkeiten zu erfassen. Dazu gehören auch Ladetätigkeiten auf der Straße. Das dabei Gefahrenmomente durch und für Dritte entstehen können ist zwangsläufig und muss demzufolge auch berücksichtigt werden. Informationen dazu gibt Ihnen z.B. die BG Transport und Verkehrswirtschaft (www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/brancheninfos ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 13200
Eine Rechtsverordnung, mit der konkrete Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gestellt werden, ist in Deutschland nicht erlassen. Wie in den "Gemeinsame Grundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen" beschrieben, hat der Gesetzgeber bewusst den Betrieben einen breiten Spielraum für die Gefährdungsbeurteilung gelassen. Die Handlungshilfe wurde daher im Bundesarbeitsblatt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 1179
Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,5.unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,6.psychische Belastungen bei der Arbeit."Die Gefährdungsbeurteilung wird tätigkeitsbezogen und nicht personenbezogen durchgeführt. Der einzelne Beschäftigte wird in der Gefährdungsbeurteilung nicht aufgeführt, somit wird die Anonymität der Beschäftigten gewahrt.Umfangreiche ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
wurden, aber auch der Betriebsrat und Beschäftigte, soweit sie zur Wahrnehmung ihrer Pflichten Einblick in die Dokumentation nehmen müssen.Unterweisungen der Beschäftigten sind in der Sprache vorzunehmen, die verstanden wird.Ein weiterer Aspekt ist allerdings das Recht der Aufsichtsbehörden, Einblick in die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nehmen zu können. Hier greift § 23 ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 6644