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Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153
zu werden, da der Arbeitgeber immer der Verantwortliche ist - auch wenn er die entsprechenden Pflichten übertragen hat. Jeder, der für den Arbeitgeber Pflichten übernommen hat, handelt wie der Arbeitgeber selbst. Insofern ist eine Unterschrift unter eine Gefährdungsbeurteilung nicht notwendig, da diese aus sich heraus für den Arbeitgeber und alle Mitarbeiter rechtsverbindlich ist. Ohne eine entsprechende ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
, wenn Pflichten übertragen wurden. Eine Unterschrift unter einer Gefährdungsbeurteilung ist, da diese als solche für den Arbeitgeber und die Mitarbeitenden rechtsverbindlich ist, nicht notwendig.Im Einzelfall kann die Unterschrift jedoch sinnvoll sein, wenn sich der Arbeitgeber z. B. gefahrstoffrechtlich fachlich beraten lässt. So darf die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Abs. 11 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
und Kosten. Der Arbeitgeber schafft im Betrieb durch die Verwendung einer Handlungshilfe die notwendige Transparenz und signalisiert den Beschäftigten, dass er ihre Sicherheit und Gesundheit ernst nimmt. Durch das systematische Vorgehen nach einer Handlungshilfe wird dem Arbeitgeber gegenüber den Aufsichtsdiensten der Nachweis erleichtert, dass er seinen Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz nachgekommen ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 1179
Die Verpflichtung für einen Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung usw.Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 4629
Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz. Nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4126
zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.Dabei gehört es zu seiner Pflicht, eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten anzustreben. Zu seiner Unterstützung hat der Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu bestellen, die ihn in Fragen des Arbeitsschutzes beraten.Eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
die Fachkraft für Arbeitssicherheit beratende Funktion, d. h. die Verantwortung für den Einsatz der Beschäftigten und die letztendlich getroffenen Maßnahmen liegt ausschließlich beim Arbeitgeber. Die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung obliegt dem Arbeitgeber (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz). Der Arbeitgeber sollte aber detailliert nach der Begründung für die Haltung der Fachkraft ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4680
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- selbst sieht keine besondere Sprachregelung vor.Sofern z. B. Englisch im Betrieb "Umgangssprache" ist, kann die Dokumentation auch in dieser Sprache abgefasst werden. Entscheidend ist, dass alle eingebundenen Akteure ihren Pflichten nachkommen können, d. h. die Dokumentation auch lesen und verstehen können. Hierzu gehören Personen, auf die Pflichten delegiert ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 6644
Die Verpflichtung für Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz gliedert sich in die Unterpunkte ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 6662
und auf die Beteiligung des Betriebsarztes hinzuwirken.In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben können (§ 81 Abs. 3 BetrVG).Umfangreiche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Betriebsrates im Arbeitsschutz gibt die Berufsgenossensschaft für Handel und Warenlogistik ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Die von Ihnen gestellte Frage ist sinngemäß auf alle Rechtsvorschriften anwendbar, in denen Gefährdungsbeurteilungen gefordert werden, wie z. B. nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, aber auch für den Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.Allgemein gilt: Der Arbeitgeber darf sich fachkundiger Personen bedienen, die in seinem ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
geregelt. Gleichwohl hat der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 43869
. für einen wirksamen Arbeitsschutz und zur Ersten Hilfe der Beschäftigten erforderlich sind. Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers zur Ersten Hilfe sind in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) „Grundsätze der Prävention“ geregelt: Nach § 25 (1) hat der Arbeitgeber durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 22070
für Arbeitssicherheit hat der Unternehmer keine Weisungsbefugnis über Fragen des Arbeitsschutzes. Nach § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber bei Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Das ist nur möglich, wenn keine Weisungsbefugnis besteht. ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
Sie sind als Kranführer dafür verantwortlich, dass der Kran nicht über die jeweils höchstzulässige Belastung hinaus betrieben wird. Sie dürfen sicherheitswidrige Weisungen Ihres Arbeitgebers nicht befolgen. Sie, möglicherweise aber nicht Ihr Arbeitgeber, haben sich für das Führen eines Kranes qualifiziert.Eine Überlast darf nur angehoben werden, wenn der Hersteller des Kranes schriftlich ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 8556
- oder verhaltenspräventive Maßnahmen der Arbeitsgestaltung abzustellen oder zu mindern."Hilfsmittel werden u.a. auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angeboten.Der Betriebsrat sollte zunächst den entsprechenden Dialog mit dem Arbeitgeber suchen. Sollte der Arbeitgeber nicht reagieren, besteht die Möglichkeit, sich an die zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 13827
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
Eine Gefährdungsbeurteilung wird betriebsintern dazu verwendet, die Sicherheit von Arbeitsplätzen zu überprüfen, Schutzmaßnahmen festzulegen oder auch durchgeführte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren.Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich- in freier Form- zu dokumentieren.Die Aktualität von Gefährdungsbeurteilungen ist regelmäßig (z.B. jährlich) zu prüfen. Nachdem Neuerungen, Umbau ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 21687
des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799) auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone Anwendung.Sollten jedoch in anderen Verordnungen weitergehende Regelungen stehen, kann dennoch die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30842