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, bestehen – grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften."Zu der Gefährdungsbeurteilung ist in § 3 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend § 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln, welche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 erforderlich sind."In der DGUV Regel 100-001 ist unter dem Punkt ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42628
Vorgehensweisen möglich. Wichtig ist, dass Sie sich die potentiellen Gefahren in Ihrem Betrieb (frühzeitig) bewusst machen und erkennen, wo Handlungsbedarf besteht - bevor etwas passiert!" (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA).In § 5 des Arbeitsschutzgesetzes / ArbSchG wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 30879
Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich durchgeführt werden (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Diese grundsätzliche Forderung wird in einigen Spezialgesetzen konkretisiert, z.B. im § 6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV: "Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 28215
Krane dürfen nicht nur über Funkfernsteuerung betrieben weren. Krane müssen grundsätzlich einen abschließbaren Kranhauptschalter haben, über den die gesamte Maschine spannungsfrei geschaltet und gegen unbefugtes Wiedereinschalten gesichert werden kann. Gemäß EN 13557 (Krane - Stellteile und Steuerstände) sind kabellose Steuerungen zulässig. Die zusätzlichen Anforderungen für kabellose Steuerunge ...
Stand: 28.10.2015
Dialog: 25130
(§ 4 Nr. 4),zur regelmäßigen Aktualisierung aufgrund von Veränderungen im Betrieb oder neuer Erkenntnisse (§ 3 Abs. 1, § 4 Nr. 3),zur Integration in die betrieblichen Führungsstrukturen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) sowieder Vorrang von Maßnahmen zur Verhältnisänderung (§ 4 Nr. 2 und 5)bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.Ergänzend zu der Gefährdungsbeurteilung existieren häufig ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42905
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Dazu gehören auch nicht gewöhnliche Arbeitszustände, die zu Unfällen oder zu Beeinträchtigung der Gesundheit führen können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hierbei unerheblich ...
Stand: 16.06.2025
Dialog: 44123
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen Arbeitsschutzma ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153
Nein, eine separate Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht erforderlich. Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich alle potenziell gesundheitsgefährdenden Belastungsfaktoren berücksichtigen, die mit der Tätigkeit und der Arbeitsumgebung verbunden sind. Dazu gehört auch die psychische Belastung.Rechtsgrundlage ist hier der § 5 Arbeitsschutzgesetz. ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42906
, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (vgl. § 5 ArbSchG). Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6).Psychische Belastung1 bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42326
Den Begriff Gefährdungsanalyse gibt es im aktuellen Arbeitsschutzrecht nicht.Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden die Begriffe Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) und Gefährdungsbeurteilung (§ 6 ArbSchG) verwandt.Im Mutterschutzgesetz und in den Verordnungen zum ArbSchG (Biostoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 19.10.2022
Dialog: 43485
Nein, denn die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich geforderte grundsätzliche Aufgabe. Sie ergibt sich allgemein aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und wird in vielen Verordnungen präzisiert, beispielsweise im § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Ein Ausnahmetatbestand, dass aufgrund guter Unfallstatistiken auf die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 17616
(TRBA) - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" zu beachten.Informationen zum Umgang mit Messern und die erforderlichen Schutzmaßnahmen liefern die BGHW-Wissen W 5-2 "Messer zum Öffnen von Verpackungen – Übersicht", die BGHW-Wissen W 5-3 "Messer zum Öffnen von Verpackungen – sichere Schnittführung" und die BGHW-Wissen W 5-1 "Messer zum Schneiden von Nahrungsmitteln".Für viele ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084
Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz. Nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4126
Eine Risikobewertung ist Teil einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Es gibt in Deutschland keine vorgeschriebene Form der Risikobewertung. Es gibt aber zahlreiche Hilfestellungen von Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Es ist sinnvoll, sich an die Vorgaben zu halten, die für die eigene Branche von Berufsgenossenschaften und oder Aufsichtsbehörden herausgegeben ...
Stand: 23.02.2016
Dialog: 26001
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei ...
Stand: 17.02.2018
Dialog: 25937
Die Verpflichtung für Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz gliedert sich in die Unterpunkte ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 6662
Die Form einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgegeben. Es ist nur erforderlich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wenn er sich Kapitel "zuliefern" läßt, hat er die Möglichkeit zu bestimmen, wie gearbeitet werden soll. Nur in Bezug auf die Fachkraft ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
Die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung richten sich an den Arbeitgeber. In § 5 des ArbSchG ist geregelt: "(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. [..]"" Das bedeutet, dass aus arbeitsschutzrechtlicher ...
Stand: 15.05.2013
Dialog: 18513