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- und Gesundheitsschutz,neue Arbeitsschutzvorschriften.Begegnen Sie „neu“ auftretenden Gefährdungen, indem Sie den Prozess der Gefährdungsbeurteilung erneut durchlaufen. Regelmäßige, vollständige Wiederholungen der Gefährdungsbeurteilung sieht das Arbeitsschutzgesetz nicht vor. Im Rahmen eines systematischen Arbeitsschutzhandelns sollte der Prozess der Gefährdungsbeurteilung jedoch von Zeit zu Zeit überprüft und ggf ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 16667
Eine Risikobewertung ist Teil einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Es gibt in Deutschland keine vorgeschriebene Form der Risikobewertung. Es gibt aber zahlreiche Hilfestellungen von Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Es ist sinnvoll, sich an die Vorgaben zu halten, die für die eigene Branche von Berufsgenossenschaften und oder Aufsichtsbehörden herausgegeben ...
Stand: 23.02.2016
Dialog: 26001
Die Form einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgegeben. Es ist nur erforderlich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wenn er sich Kapitel "zuliefern" läßt, hat er die Möglichkeit zu bestimmen, wie gearbeitet werden soll. Nur in Bezug auf die Fachkraft ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
Die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung richten sich an den Arbeitgeber. In § 5 des ArbSchG ist geregelt: "(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. [..]"" Das bedeutet, dass aus arbeitsschutzrechtlicher ...
Stand: 15.05.2013
Dialog: 18513
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- nimmt die Zahl der Hilfsmittel, aber leider auch die Zahl der Begriffskreationen ständig zu. Zur Beantwortung Ihrer Frage sollte man sich dem ursprünglichen Gesetzestext in § 5 Arbeitsschutzgesetz zuwenden. Demnach hat der Arbeitgeber "durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
aus:§ 5 - Belastungsangaben An jedem Kran müssen dauerhaft und leicht erkennbar die Angaben über die höchstzulässigen Belastungen (Tragfähigkeit) angebracht sein. § 30 - Pflichten des Kranführers (2) Der Kranführer hat bei Mängeln, die die Sicherheit gefährden, den Kranbetrieb einzustellen. § 31 - Tragfähigkeit, Belastung (1) Der Unternehmer hat für den jeweiligen vorgesehenen Einsatz den geeigneten ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 8556
Die Rechtsgrundlage zur Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 5 Arbeitsschutzgesetz. Danach kann sich eine Gefährdung u. a. durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben. Die Beurteilung hat tätigkeitsbezogen zu erfolgen, wobei bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25424
Die psychischen Belastungen sind immer zu betrachten. Für uns sind keine Fälle vorstellbar, in denen speziell auf die Dokumentation verzichtet werden kann. Siehe hierzu auch den Leitfaden "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA. Dort ist in der Einführung u. a. folgendes nachzulesen:"Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42326
Den Begriff Gefährdungsanalyse gibt es im aktuellen Arbeitsschutzrecht nicht.Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden die Begriffe Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) und Gefährdungsbeurteilung (§ 6 ArbSchG) verwandt.Im Mutterschutzgesetz und in den Verordnungen zum ArbSchG (Biostoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 19.10.2022
Dialog: 43485
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Er ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
Die Beantwortung Ihrer Frage ergibt sich aus dem § 10 des neuen Mutterschutzgesetzes, das zum 01.01.2018 das bisherige Mutterschutzgesetz sowie die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz abgelöst hat.Der Absatz 1 des § 10 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen" lautet:"(1) Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30852
Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht. So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte. Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
Informationen zum Kranken- und Rettungstransport bereit. Für Rettungsdienste gibt es hier eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Siehe dazu auch die DGUV Regel 105-003 (bisher: GUV-R 2106) "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst".Der Forschungsbericht Fb 1068 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit dem Thema ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 5511
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18438
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bilschirmarbeitsverordnung, u.s.w..Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Aufgabe des Betriebsarztes ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG . Die Aspekte der Gefährdungen, die sich durch die nachgeordneten Verordnungen (wie z.B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.) ergehen, sollen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bearbeitet werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist nur dann ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 13760