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Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Er ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfe ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
Ja, es gibt positive Beispiele. Die INQA-Datenbank enthält eine umfangreiche Sammlung von konkreten Beispielen aus der Praxis, die zeigen, welche Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Themen / Probleme sich in Unternehmen und Institutionen bewährt haben.Ebenso finden sich interessante Praxisbeispiele in Publikationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42915
Die dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu Grunde liegende EU-Richtlinie (Rl 89/391/EWG) sieht vor, dass alle Gefährdungen, die die Beschäftigten am Arbeitsplatz betreffen können, beurteilt werden. Hierzu zählen auch psychische Belastungen.Die Aufzählung der möglichen Gefährdungen im Arbeitsschutzgesetz ist insofern nur beispielhaft.„Psychische Belastungen, die sich aus der Arbeitsumgebung ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 13827
und BereichenErmittlung der psychischen BelastungBeurteilung der psychischen BelastungEntwicklung und Umsetzung von MaßnahmenWirksamkeitskontrolleAktualisierung/FortschreibungDokumentationDie einzelnen Prozessschritte sind in den Empfehlungen der GDA zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung beschrieben.Für die Ermittlung psychischer Belastung haben sich grundsätzlich drei methodische Ansätze ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42910
der Betriebsrat gemäß § 80 Betriebsverfassungsgesetz Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu fördern. Unter § 89 BetrVG Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz ist zudem folgendes geregelt:"(1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Die psychischen Belastungen sind immer zu betrachten. Für uns sind keine Fälle vorstellbar, in denen speziell auf die Dokumentation verzichtet werden kann. Siehe hierzu auch den Leitfaden "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA. Dort ist in der Einführung u. a. folgendes nachzulesen:"Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42326
psychischer Belastungen wieder: "Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch... psychische Belastungen bei der Arbeit".Bei der Arbeit des Betriebsrates nach § 37 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die der Betriebsrat freigestellt wird.Sobald es sich bei der Tätigkeit des Betrieb-/Personalrates um eine versicherte Tätigkeit nach SGB VII handelt ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefaßte Angaben enthalten. Den Beschäftigten ist bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes, also auch bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, das Recht auf Mitwirkung einzuräumen. Im Falle einer Personalvertretung nimmt diese die Mitwirkung war. Bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen ist es förderlich ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4126
. der zusammengefassten gleichartigen Arbeitsplätze oder Tätigkeiten,- die jeweils festgestellten Gefährdungen,- die Ergebnisse der Beurteilung der festgestellten Gefährdungen,- die bezogen auf die festgestellten Gefährdungen jeweils festgelegten Maßnahmen (inklusive Umsetzung siehe Punkt 5.5 Absatz sowie - das Ergebnis der Wirksamkeitsüberprüfung.(...)"Die Nennung der möglichen Folgen bzw. Auswirkungen ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44025
"Der Gesetzgeber räumt den Verantwortlichen einen breiten Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ein. Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt. Das bedeutet, dass es keinen "richtigen" Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind verschiedene ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 30879
Die von Ihnen gestellte Frage ist sinngemäß auf alle Rechtsvorschriften anwendbar, in denen Gefährdungsbeurteilungen gefordert werden, wie z. B. nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, aber auch für den Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.Allgemein gilt: Der Arbeitgeber darf sich fachkundiger Personen bedienen, die in seinem Auftr ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
Die Wirkung der Partizipationsmöglichkeiten von Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist bisher nicht systematisch untersucht und evaluiert worden. Daher kann hier nicht auf empirisch abgesicherte Ergebnisse verwiesen werden. Solche Ergebnisse sind derzeit nicht verfügbar. Allerdings gibt es inzwischen zahlreiche betriebliche Vorhaben, wo die Umsetzung des beteiligungsorientierten ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 171
wurden, aber auch der Betriebsrat und Beschäftigte, soweit sie zur Wahrnehmung ihrer Pflichten Einblick in die Dokumentation nehmen müssen.Unterweisungen der Beschäftigten sind in der Sprache vorzunehmen, die verstanden wird.Ein weiterer Aspekt ist allerdings das Recht der Aufsichtsbehörden, Einblick in die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nehmen zu können. Hier greift § 23 ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 6644
der Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) folgende Punkte:Arbeitsinhalt/ArbeitsaufgabeArbeitsorganisationSoziale BeziehungenArbeitsumgebungNeue ArbeitsformenIn den Empfehlungen der GDA zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sind diese beschrieben. ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42912
Die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung richten sich an den Arbeitgeber. In § 5 des ArbSchG ist geregelt: "(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. [..]"" Das bedeutet, dass aus arbeitsschutzrechtlicher ...
Stand: 15.05.2013
Dialog: 18513
ein erfolgreicher Schritt zu mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz, wenn alle an einem Arbeitsplatz oder in einer Arbeitssituation möglicherweise auftretenden Gefährdungen berücksichtigt werden. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der dort möglichen Gefähdungen sollte entlang der Arbeitsprozesse im Unternehmen durchgeführt werden, denn nur so ist es möglich, Gefährdungen vollständig zu erfassen ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 13760
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
, • über Sicherheitsprobleme zu informieren. Der Sicherheitsbeauftragte • besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen. • soll beraten und helfen. • begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege. • erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz. • kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. • ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
eingeholt werden, da offensichtlich die Beurteilungen weit auseinanderklaffen. Der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) beraten ggf. auch bei Einzelfällen.Sofern der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verbleiben kann, sollte ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4680
der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten."Hinweis:Auf die "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA Psyche möchten wir hinweisen. ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42976