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In § 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird gefordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Bei der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel ist der Anhang 1 zu beachten.Für Krane wird diese Forderung in der DGUV Vorschrift 52 "Krane" konkretisiert. In den §§ 1 ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 21470
Anforderungen an den Kranführer sind in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 52 - Krane in § 29 beschrieben und werden in der DGUV Information 209-012 “Kranführer` konkretisiert. (Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter https://publikationen.dguv.de) Auch für das Führen von Kranen, die nur selten genutzt werden, muss der Kranführer die unter § 29 DGUV Vorschrift 52 ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1937
zum Heben von Lasten".Weiterhin ist die DGUV Vorschrift 52 "Krane" zu beachten. Hier ist in § 1 Absatz 1 Geltungsbereich nachzulesen, dass diese Unfallverhütungsvorschrift für Krane einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung gilt.Nach §1 Absatz 2 gilt diese Unfallverhütungsvorschrift nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
Anforderungen an den Kranführer sind unter § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" beschrieben und werden in der DGUV Information 209-012 "Kranführer" näher erläutert.Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist letztlich der Arbeitgeber, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt. Er hat sich davon zu überzeugen, dass der Kranführer die notwendigen Anforderungen ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 3645
und Befähigungsnachweis von Kranführern“ erfolgt ist."Neben dem staatlichen Arbeitsschutzrecht ist das Regelwerk der Unfallversicherungsträger zu beachten.Die DGUV Vorschrift 52 definiert den sachgerechten Aufbau und Umgang mit Kranen. In der DGUV Vorschrift 52 werden Krane definiert als Hebezeuge, welche Lasten mithilfe eines Tragmittels heben und dabei in eine oder mehrere Richtungen bewegt werden können.Diese ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44122
Aufgaben zuverlässig erfüllen. Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein." Für Krane ist in der DGUV Vorschrift 52 "Krane" § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes ausgeführt:"(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1.die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2 ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 13155
Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 12 Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal ...
Stand: 12.02.2020
Dialog: 43055
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Schwenkkrane enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet ausreichend sind. Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthaltene Informationen können dabei ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43727
der Unterweisung folgende Richtwerte zuberücksichtigen sind:– teilkraftbetriebene Krane 1 Tag,– flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage,– führerhausgesteuerte Krane 5 bis 10 Tage,– Turmdrehkrane 10 bis 15 Tage,– Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage.Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer/Arbeitgeber, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt. Eine Führungskraft darf ...
Stand: 24.10.2022
Dialog: 9319
und solchen Personen, die über keine ausreichende Lesefähigkeit verfügen, erreichen. In besonderen Fällen, z. B. zur Benutzung von bestimmten Schutzausrüstungen oder zur Bedienung von Geräten, die eine besondere Gefährdung darstellen, wie Gabelstapler und Krane, sind sogar spezielle Schulungen erforderlich. Art und Umfang der Unterweisungen sowie die hierfür verantwortlichen Personen und die Überprüfung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
dem Arbeitgeber bei der angestellten Fachkraft das Direktionsrecht und bei den anderen Betreuungsmodellen der vertragliche Erfüllungsanspruch zur Verfügung. (s. auch Kommentar Anzinger / Bieneck Rd.Nr 52/53 zu § 2 des ASiG) ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42360
Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 4) genannt.Die Aufzeichnungen über die durchgeführte Unterweisung nach § 63 Strahlenschutzverordnung sind je nach Zutrittsberechtigung zum Kontrollbereich 5 Jahre bzw. 1 Jahr lang aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.Allerdings existieren zu anderen rechtlichen Vorgaben, wie Messungen, Ermittlungen und arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 14.04.2024
Dialog: 3674
für Arbeitssicherheit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen."In Anlage 2 Nummer 2 Grundbetreuung der DGUV Vorschrift 2 ist noch folgendes zu der Aufteilung der Betreuungszeiten zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nachzulesen:"Bei der Aufteilung ...
Stand: 12.03.2018
Dialog: 42216
Gemäß DGUV Vorschrift 2 hat der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) entsprechend den Betreuungserfordernissen nach Anlage 2 der Vorschrift zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 enthält keine Regelungen zur innerbetrieblichen Organisation dieser Bestellverpflichtung. Das ASiG enthält ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15333
Einige wichtige Vorschriften zum Thema Kooperation/Zusammenarbeit der Arbeitsschutzakteure sind: Arbeitgeber: § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeber für den Fall, dass Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig sind, zur Zusammenarbeit bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen. Mit § 9 Abs. 2 des ArbSchG ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 1532
Die für die Grundbetreuung vorgesehenen Betreuungszeiten können nicht unterschritten werden. Im Gegenteil, die Regelungen nach DGUV Vorschrift 2 gehen davon aus, dass die Grundbetreuung noch durch einen betriebsspezifischer Teil der Betreuung, der nach den Vorgaben der Vorschrift vom Betrieb selbst zu ermitteln ist, ergänzt wird.Mindestbetreuungzeit der Grundbetreuung von 20 % für Betriebsärztin ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 14309
Für die Kaminsanierung muss der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Bezirksregierungen, Dez. 56) eine Vorankündigung übermittelt werden, wenn entweder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage betragen wird oder die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt und an mindestens einem Tag mehr als 20 Personen auf der Baustelle tätig sein werden. Der Baubeginn muss darüber ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
In den FAQs zur DGUV Vorschrift 2 „ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der VBG heißt es unter Frage 9 "Wie werden für die Berechnung der Grundbetreuung Teilzeit- und Saisonkräfte berücksichtigt?" wie folgt:"Teilzeit- und Saisonkräfte werden bei der Berechnung der Grundbetreuung anteilig berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 44072