Ergebnisse 21 bis 40 von 133 Treffern
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses sind in § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Hier heißt es: "Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 19901
des Gabelstaplerfahrers von der Beauftragung (Einweisung und Unterweisung vor Ort) zu unterscheiden. (Näheres hierzu steht auch in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68).Ist die Ausbildung abgeschlossen, kann die wiederkehrende Unterweisung hinsichtlich der betrieblichen Tätigkeiten durch den Arbeitgeber oder durch von ihm beauftragte Personen erfolgen.Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) obliegt ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 42461
In der von Ihnen genannten DGUV Information 204-010 ist in Abschnitt 2.2.2 folgendes nachzulesen:"Mit der Unterweisung kann der Unternehmer oder die Unternehmerin geeignete Personen beauftragen, z. B. den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, die mit der Wartung/Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal."Hier fällt unserer Einschätzung nach der Betriebssanitäter drunter ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42708
wahrnimmt, sorgfältig auswählt und die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanzielle Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt, damit die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung im Arbeitsschutz möglich ist. Die Übertragung der Unternehmerpflichten hat schriftlich zu erfolgen. D. h. eine Pflichtenübertragung ist möglich und ausreichend, wenn der beauftragten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
eine Minimalvoraussetzung für die Bestellung des Dritten dürfte aber dessen Geschäftsfähigkeit nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts (§ 104 ff BGB) unabdingbar sein; ferner die reelle Möglichkeit des Dritten, de facto Einfluss auf das Geschehen zu nehmen.Das Aufsplitten von Drittverantwortlichkeiten ist möglich auf zwei oder mehr Personen, wobei beim Bauherrn immer die Restverantwortung bleibt.(100% Regelung ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
Gefährdungsmöglichkeiten und Nebenwirkungen,Schutzvorschriften und betriebliche Anweisungen, Verhalten im Laserbereich,Schutzmaßnahmen und -einrichtungen am Arbeitsplatz, Benutzung von Körperschutzmitteln,Kontrolle baulicher und apparativer Schutzvorrichtungen,Verhalten im SchadensfallHalten sich Versicherte nur kurzzeitig in Laserbereichen auf und befinden sie sich in Begleitung einer hierzu beauftragten Person, genügt ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 17041
, daher personenscharf. Die mit den Pflichten beauftragte Person erhält also diese Arbeitgeberaufgaben, muss sie also auch wahrnehmen. Veränderungen in der Aufgabenerledigung auf der gleichen Ebene sind, abhängig von den Gepflogenheiten im Arbeitsumfeld, sicher im Einvernehmen möglich. Die Übertragung von Arbeitgeberaufgaben an andere muss dann aber mit Zustimmung des Vorgesetzten geändert werden, da der Vorgesetzte ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
(§ 178 (4) SGB IX) weisen wir hin.Hinsichtlich der Zahl der Mitglieder aus den einzelnen Personengruppen legt § 11 Satz 2 ASiG allerdings nur fest, dass im Ausschuss der Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten sowie 2 Betriebsratssmitglieder vertreten sein müssen. Die exakte Zahl der weiteren Ausschussmitglieder wird offen gelassen.Zu den Personen, die obligatorisch Mitglieder des Ausschusses ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
werden.Unterweisungen müssen daher vom Arbeitgeber oder von ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen auch die Verantwortung dafür, dass die nötigen Unterweisungen bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung muss ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
. Das heißt, die Einführung und das Betreiben eines freiwilligen Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) sollte und darf nicht verwechselt werden mit der Umsetzung der gesetzlichen Mindestverpflichtungen zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes!Der Arbeitgeber kann insofern jeden internen Beschäftigten oder externen Dienstleister (Berater, Consultant, Ingenieurbüro etc.) zum Beauftragten ...
Stand: 29.11.2017
Dialog: 26864
Nach § 6 "Pflichten sonstiger Personen" der Baustellenverordnung (BauStellV) gilt, dass zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch die auf einer Baustelle tätigen Unternehmer ohne Beschäftigte die bei den Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten haben. Sie haben die Hinweise des Koordinators sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30846
/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42381
für Arbeitssicherheit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen."In Anlage 2 Nummer 2 Grundbetreuung der DGUV Vorschrift 2 ist noch folgendes zu der Aufteilung der Betreuungszeiten zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nachzulesen:"Bei der Aufteilung ...
Stand: 12.03.2018
Dialog: 42216
auf Wirksamkeit der Unterweisungen (§ 3 ArbSchG) hat der Unternehmer - mit Unterstützung der beratenden Sicherheitsfachkraft - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Kommt es infolge fehlender Unterweisungen zu Gesundheitsschädigungen oder Unfällen, trifft den Unternehmer bzw. den mit der Unterweisung beauftragte Person hierfür die persönliche strafrechtliche Verantwortung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
. eine regelmäßig wiederkehrende Unterweisung ist notwendig, allerdings sollten die Unterweisungsinhalte auch bei fortschreitender Erfahrung der Unterwiesenen (Kontrolle des Lernstoffes notwendig) auf der vorigen Unterweisung aufbauen bzw. neue Themen aufgreifen.Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder von ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 5784
, hier sind insbesondere die Punkt 2.1.1. und 2.3.hervorzuheben.Hinweise:Die Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- legt in § 2 (7) fest, dass den Beschäftigten die Studierende und sonstige, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen tätige Personen, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, gleichstehen.Die Biostoffverordnung -BioStoffV- legt in § 2 (9) fest, dass den Beschäftigten die Studierende und sonstige ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 24589
- und Gesundheitsschutzplanes sowie- die Bestellung eines oder mehrerer KoordinatorenDiese Verantwortung kann er auf einen „beauftragten Dritten“ delegieren. Das bedeutet, der „beauftragten Dritte“ (nicht der SiGeKo) übernimmt in Vertretung des Bauherrn die Aufgabe, für eine Umsetzung der genannten Anforderungen zu sorgen. Für die Umsetzung ist ihm die entsprechende Weisungsbefugnis zu übertragen.In der Regel ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197