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Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist gemäß § 1, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Im § 2 "Anwendungsbereich" des AGG werden die Bereiche genannt, in denen eine entsprechende Benachteiligu ...
Stand: 20.07.2015
Dialog: 24348
Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen die Arbeitsschutzpflichten nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber. Grundlage ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- auch die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Nach § 5 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 wird bestimmt:"Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremd ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 6983
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Die Gefährdungsbeurteilung ist als Prozess zu verstehen. Das bedeutet, dass sie nicht in einem Jahr gemacht wird und dann für längere Zeit unangetastet bleibt. Vielmehr muss sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen den Unternehmer und die betrieblichen Vorgesetzten, die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19978
Umfangreiche Informationen bietet die A006 "Verantwortung im Arbeitsschutz - Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen" der BG RCI.Unter der Nummer 2.1.3 "Delegation von Unternehmerpflichten (Pflichtenübertragung)" wird u. a. ausgeführt:"...Verantwortung zu tragen setzt die Möglichkeit voraus, sicherheitswidrige Zustände und vorschriftswidriges Verhalten selbst durch geeignete Maßnahmen abzu ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
Nein, die Kinder werden nicht mitgezählt.Die Pflicht zur Einrichtung eines Arbeitsschutzausschuß ergibt sich aus dem § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hiernach hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden. Der Begriff des Beschäftigten wird in § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) näher erläutert. Die Kinder fallen nicht darunte ...
Stand: 13.12.2017
Dialog: 30843
ausgeführt, dass jeder Versicherte, auch ein ehrenamtlich Tätiger, sich über sicherheitsgerechtes Verhalten und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können muss. Dieses muss dem Versicherten jederzeit möglich sein. Der Unternehmer kann die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42429
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verpflichtet den Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden (§ 11 ASiG). Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Auch aus diesem Grund muss der Arbeitgeber ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
, z.B. im Rahmen einer Unterweisung nach § 4 der DGUV Vorschrift 1, informiert werden. Der Alarmplan wird an geeigneten Stellen im Unternehmen ausgehängt. Er muss regelmäßig aktualisiert werden, z.B. wegen Änderung von Telefonnummern, Personalwechsel.Flucht- und RettungsplanIn Unternehmen, deren Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung es erfordern, ist ein Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Dazu ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 43915
Konkrete Angaben, bis wann ein Tätigkeitsbericht abgeben werden muss, sind nicht vorgesehen. In der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist hierzu in § 5 Bericht nachzulesen: Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 18705
unterschrieben werden muss. Ein Verstoß hiergegen macht die Bestellung nichtig.Für die Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nach § 19 ASiG ist die Schriftform nicht vorgeschrieben, auch wenn sich die Schriftform zum Nachweis der Erfüllung der Aufgaben nach dem ASiG empfehlen würde. Die Verpflichtung nach § 19 ASiG ist einer Bestellung im Sinne des § 2 bzw. § 5 ASiG gleichzusetzen.Da jedoch davon ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 26678
Pflicht zur Untersuchung von ArbeitsunfällenGemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss der Arbeitgeber Arbeitsunfälle, durch die Beschäftigte für mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, erfassen und auf der Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG - hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit u ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 27332
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Weiterbildungsanforderungen an Ausbilder für Kranführer oder Flurförderzeugfahrer enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet noch ausreichend sind oder aufgefrischt ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 14882
Dies beruht auf § 193 Absatz 5 SGB VII. Hier ist Folgendes nachzulesen:"Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen; bei Erstattung der Anzeige durch Datenübertragung ist anzugeben, welches Mitglied des Betriebs- oder Personalrats vor der Absendung von ihr Kenntnis genommen hat. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufsk ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 43946
Es genügt die einmalige Unterschrift auf der Teilnehmerliste.Siehe hierzu auch das Muster für die Dokumentation der Unterweisung unter dem Punkt 2.3.1 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention". ...
Stand: 20.10.2019
Dialog: 42887
Anforderungen an den Kranführer sind in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 52 - Krane in § 29 beschrieben und werden in der DGUV Information 209-012 “Kranführer` konkretisiert. (Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter https://publikationen.dguv.de) Auch für das Führen von Kranen, die nur selten genutzt werden, muss der Kranführer die unter § 29 DGUV Vorschrift 52 ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1937
Für die Kaminsanierung muss der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Bezirksregierungen, Dez. 56) eine Vorankündigung übermittelt werden, wenn entweder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage betragen wird oder die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt und an mindestens einem Tag mehr als 20 Personen auf der Baustelle tätig sein werden. Der Baubeginn muss darüber ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
Die Verantwortung von Änderungen an Gerüsten trägt der Unternehmer, welcher die Änderungen von seinem Personal ausführen lässt. Dabei ist es unerheblich, ob er im Auftrag oder auf eigene Initiative tätig wird. Änderungen an Gerüsten dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Die Abnahme von Gerüsten - gleich ob sie neu erstellt oder umgebaut werden - muss durch eine befähigte Person ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2096
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävent ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
, daher personenscharf. Die mit den Pflichten beauftragte Person erhält also diese Arbeitgeberaufgaben, muss sie also auch wahrnehmen. Veränderungen in der Aufgabenerledigung auf der gleichen Ebene sind, abhängig von den Gepflogenheiten im Arbeitsumfeld, sicher im Einvernehmen möglich. Die Übertragung von Arbeitgeberaufgaben an andere muss dann aber mit Zustimmung des Vorgesetzten geändert werden, da der Vorgesetzte ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097