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Auf welcher gesetzlichen Grundlage muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/der Betriebsarzt über jede Unfallanzeige unterrichtet werden?
KomNet Dialog 43946
Stand: 18.11.2024
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Unfallmeldungen
Frage:
Ich habe erfahren, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin von jeder Unfallanzeige unterrichtet werden müssen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert dies?
Antwort:
Dies beruht auf § 193 Absatz 5 SGB VII. Hier ist Folgendes nachzulesen:
"Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen; bei Erstattung der Anzeige durch Datenübertragung ist anzugeben, welches Mitglied des Betriebs- oder Personalrats vor der Absendung von ihr Kenntnis genommen hat. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Unfallversicherungsträger zur Feststellung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, Auskünfte über gefährdende Tätigkeiten von Versicherten, haben die Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat über dieses Auskunftsersuchen unverzüglich zu unterrichten."