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Muss auf einer Teilnehmerliste einer Unterweisung Arbeitssicherheit und Brandschutz der Unterweisende hinter jedem einzelnen Teilnehmer unterschreiben, oder genügt die Unterschrift einmalig auf der Teilnehmerliste?

KomNet Dialog 42887

Stand: 20.10.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Muss auf einer Teilnehmerliste einer Unterweisung Arbeitssicherheit und Brandschutz der Unterweisende hinter jedem einzelnen Teilnehmer unterschreiben, oder genügt die Unterschrift einmalig auf der Teilnehmerliste.

Antwort:

Es genügt die einmalige Unterschrift auf der Teilnehmerliste.

Siehe hierzu auch das Muster für die Dokumentation der Unterweisung unter dem Punkt 2.3.1 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention".