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Muss auf einer Teilnehmerliste einer Unterweisung Arbeitssicherheit und Brandschutz der Unterweisende hinter jedem einzelnen Teilnehmer unterschreiben, oder genügt die Unterschrift einmalig auf der Teilnehmerliste?
KomNet Dialog 42887
Stand: 20.10.2019
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung
Frage:
Muss auf einer Teilnehmerliste einer Unterweisung Arbeitssicherheit und Brandschutz der Unterweisende hinter jedem einzelnen Teilnehmer unterschreiben, oder genügt die Unterschrift einmalig auf der Teilnehmerliste.
Antwort:
Es genügt die einmalige Unterschrift auf der Teilnehmerliste.
Siehe hierzu auch das Muster für die Dokumentation der Unterweisung unter dem Punkt 2.3.1 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention".