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des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb ist das Ziel (gesunde Mitarbeiter = gesunder Betrieb).Wenn nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" die Bestellung einer weiteren Sicherheitsfachkraft erforderlich ist, hat der Betriebsrat die Aufgabe, die erforderliche Maßnahme beim Arbeitgeber zu beantragen (Initiativrecht ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 1368
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 13 „Verantwortliche Personen“ sind für die Erfüllung der sich aus dem 2. Abschnitt ArbSchG ergebenden Pflichten neben dem Arbeitgeber u.a. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Zudem kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlic ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes "Grundpflichten des Arbeitgebers"- ArbSchG - ist der Arbeitgeber verpflichtet, für eine geeignete Organisation in seinem Betrieb zu sorgen. Organisieren bedeutet, formale Regelungen zu treffen, wie z. B.Festlegung der Strukturen im Unternehmen (Aufbauorganisation)Regelung der Aktivitäten der dazugehörigen PersonenEinsetzen von Verfahren und Hilfsmitteln zur Erre ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17393
In dem DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" ist hierzu unter dem Punkt 3.3 folgendes nachzulesen:"Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme und über das Ergebnis der Abschlussprüfung (Ausbildungsnachweis). Dieses Zertifikat soll für die Bauarten ausgestellt werden, an denen die Ausbildung erfolgte. Eine ergänzende Ausbildung sollte ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 42774
Grundsätzlich hat der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei Bedarf zusammenzutreten. Der § 11 Satz 4 des Arbeitssicherheitsgesetzes, nachdem der ASA mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt, ist als eine Mindestforderung anzusehen, die bei Bedarf überschritten werden kann, aber nicht unterschritten werden darf. Das Gesetz lässt hier keine Ausnahmen zu. Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 4843
Die Anzahl der Beschäftigten ist eine der Grundlagen für die Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten..Die grundsätzliche Regelung findet sich in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" im § 2 Abs. 5. Dort ist festgelegt: "Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu lege ...
Stand: 08.10.2021
Dialog: 22060
können. Hier ist eine Delegation in der Vertikalen erforderlich. Beteiligte einer Pflichtenübertragung sind der Vorgesetzte und der unterstellte Mitarbeiter (vertikale Pflichtenübertragung). Die Befugnis zur Übertragung von Arbeitsschutzpflichten hat jeder Geschäftsführer und auch jeder Betriebs- oder Amtsleiter (Personen i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG) kraft ihrer Leitungsfunktion. Allen Anderen - also besonders ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Benachteiligung unzulässig ist. Unter Absatz 1 Nr.2 werden hier auch die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen genannt. Somit fällt unserer Auffassung nach auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz unter das AGG. ...
Stand: 20.07.2015
Dialog: 24348
Es gibt keine öffentlich-rechtliche Vorschrift zur Auditierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS). Dies ist Gegenstand der privatrechtlichen Normung. Gem. Nr. 3.1 DIN EN ISO 19011 (www.beuth.de) ist ein Audit ein systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen. In diesem Zusammenhang werden interne Audits, manchmal auch first party Audits genannt, v ...
Stand: 11.02.2016
Dialog: 25913
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s. ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
dem Arbeitgeber arbeitsschutzrechtlich verantwortlich gleichgestellt sind, wird im § 13 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz beantwortet.Unterweisungen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung können auch von - vom Arbeitgeber schriftlich beauftragten fachkundigen und zuverlässigen - Personen wahrgenommen werden; vergleiche § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz.Wer unterweisen darf, hängt davon ab, welche Verantwortlichkeiten ...
Stand: 01.09.2022
Dialog: 43237
Grundsätzliche Unterweisungspflichten ergeben sich aus der angesprochenen DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", aber auch aus dem Arbeitsschutzgesetz. Dort heißt es u.a. unter § 12 Unterweisung: "Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden." Auch die nach § 4 DGUV Vorschrift 1 geforderte Unterweisung muss „erforde ...
Stand: 27.05.2025
Dialog: 4523
Rechtlich ist der Arbeitsschutzausschuss im § 11 ASiG verankert. Zu der Frage, wer außer den Teilnehmern alles Einsicht in das Protokoll nehmen darf, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Protokolle zu veröffentlichen. Je nach behandeltem Thema (z.B. bei Unfalluntersuchungen) könnte es allerdings datenschutzrechtliche ...
Stand: 30.05.2022
Dialog: 29403
In der von Ihnen genannten DGUV Information 204-010 ist in Abschnitt 2.2.2 folgendes nachzulesen:"Mit der Unterweisung kann der Unternehmer oder die Unternehmerin geeignete Personen beauftragen, z. B. den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, die mit der Wartung/Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal."Hier fällt unserer Einschätzung nach der Betriebssanitäter drunter und kön ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42708
, für jeden Leistungserbringer anzusetzen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Auch hier hat der Gesetzgeber keine speziellen Vorschriften für die Seeschifffahrt zugelassen. ...
Stand: 17.03.2015
Dialog: 23364
Wir verstehen Ihre Frage dahingehend, dass Sie sich über den Aufbau eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems/Arbeitsschutzmanagements informieren möchten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bietet dazu auf ihren Internetseiten entsprechende Informationen und Hinweise an.Weitere Informationen sind auch auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4405
Ja, es muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Eine Ausnahme ist in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- nicht vorgesehen. Hier heißt es:"Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 24360
Fahrer ausgeliehen, dann ist die Frage zu beantworten, ob der Entleiher über genug eigenes Fachwissen verfügt, um einen Fahrer zu unterweisen. Hat der Entleiher das erforderliche Fachwissen, dann darf er selber unterweisen bzw. die Unterweisung an eine geeignete Person delegieren. Hat es das erforderliche Fachwissen nicht, so ist der Entleiher dafür verantwortlich, daß die Unterweisung ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22819
Grundsätzlich unterliegt jeder Arzt (auch der Betriebsarzt und auch gegenüber dem Arbeitgeber) der ärztlichen Schweigepflicht. Nach § 203 Abs.1 StGB wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr derjenige Arzt bestraft, der unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt anvertraut ist. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber lediglich die Beurteilungskriterien mit, ob aufgrund der arb ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 15365
Nein, dies ist nicht zulässig.In § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vo ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 43205