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Im § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42871
der Vorschriften und Regeln.Als Grundlage für die Unterweisungsinhalte müssen z. B. berücksichtigt werden• Betriebsanleitungen von einzusetzenden Arbeitsmitteln, insbesondere Maschinen,• sonstige Betriebsanweisungen,• die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.(...)Unterweisung mit elektronischen HilfsmittelnGrundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43932
Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.Laut DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43750
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht nicht allgemein vor, dass das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung, fehlende Unterweisungen oder allgemeine sicherheitstechnische Mängel das Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen. Situationen, die dazu führen, dass Beschäftigte einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind und damit ein Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
Betriebsanweisungen sind- schriftliche- arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anordnungen des Arbeitgebers- für den korrekten und sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und gefährlichen Stoffen.Sie finden ihre rechtliche Grundlage im Arbeitsschutzrecht; z.B. aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1 § 2), aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 4, 9 Abs. 1 ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 5757
der Arbeitgeber grundsätzlich eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen hinsichtlich der für Unterweisungen erforderlichen Qualifikation festlegen, aber auch berücksichtigen, dass in verschiedenen Rechtsverordnungen wie Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung gefordert wird, dass im Rahmen der Unterweisung spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
Eine Hilfestellung mit Konkretisierungen zur Unterweisung bietet die DGUV Information 211-005 "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" (*). Unter Ziffer 11 wird empfohlen, Unterweisungsnachweise zwei Jahre aufzubewahren.In den folgende Gesetzen und Verordnungen wird zwar die Pflicht zur Unterweisung genannt, aber keine Aufbewahrungsfristen für die dokumentierten ...
Stand: 14.04.2024
Dialog: 3674
Ja.Die Pflicht der Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- obliegt dem Arbeitgeber:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitzeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42902
Grundsätzliche Unterweisungspflichten ergeben sich aus der angesprochenen DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", aber auch aus dem Arbeitsschutzgesetz. Dort heißt es u.a. unter § 12 Unterweisung: "Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden." Auch die nach § 4 DGUV Vorschrift 1 geforderte Unterweisung muss ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 4523
Die an eine Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gestellten Anforderungen ermöglichen nur in Ausnahmefällen, dass eine Unterweisung ausschließlich auf Infoblättern beruht.In der DGUV Information 211-005 "Unterweisung - Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes" ist erläutert, dass die Unterweisung neben der Vermittlung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12371
Die elektronische Unterweisung kann als Hilfsmittel genutzt werden, ist jedoch alleine nicht ausreichend.In § 12 Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) heißt es:"(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen ...
Stand: 07.01.2025
Dialog: 43048
Spezielle Anforderungen sind uns nicht bekannt.In der DGUV Regel 100-001 finden Sie unter dem Punkt 2.3.1 auf Seite 27 ein Muster für die Dokumentation der Unterweisung. Dieses können Sie genauso nehmen wie eigene Vorlagen.In der DGUV Regel 100-001 ist zur Dokumentation nachzulesen:"Die Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Unternehmer den Nachweis führen kann, dass er seiner ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42943
Der Unterweisungsnachweis ist von jedem teilgenommenen Beschäftigten zu unterschreiben.Unter der Ziffer 2.3 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der Überschrift „Dokumentation der Unterweisung" Folgendes nachzulesen:„Dokumentation der UnterweisungDie Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Unternehmer den Nachweis führen kann, dass er seiner ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 44045
In § 12 "Unterweisung" des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- heißt es:(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 27717
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert unter § 12 "Unterweisung" Absatz 1:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 12688
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, usw.) verpflichten grundsätzlich den Arbeitgeber, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 7024
Eine konkrete Forderung wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht genannt.Die kraftbetätigten Tore fallen in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. In § 6 ist folgendes zur Unterweisung der Beschäftigten nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42508
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
Nein, der Hinweis ist nicht ausreichend. Es sind persönliche Unterweisungen durchzuführen.Im Rahmen der Unterweisung müssen die Versicherten mit dem Flucht- und Rettungsplan vertraut gemacht werden, dazu gehört auch eine praktische Übung.Die Unterweisung soll durch eine Begehung der Fluchtwege unterstützt werden. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung von Unterweisungen ergibt ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 43915
. Sie unterstützen die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen nach dem Motto: "Vier Augen sehen mehr als zwei". Daraus ergibt sich, dass Personen mit Führungsverantwortung, z.B. Meister, Vorarbeiter, Gruppenleiter, nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollten. Unterweisungen sind originäre Arbeitgeberpflicht und nicht Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465