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Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsanweisung und einer Arbeitsanweisung?

KomNet Dialog 5757

Stand: 02.05.2022

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsanweisung und einer Arbeitsanweisung?

Antwort:

Betriebsanweisungen sind

- schriftliche

- arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anordnungen des Arbeitgebers

- für den korrekten und sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und gefährlichen Stoffen.

Sie finden ihre rechtliche Grundlage im Arbeitsschutzrecht; z.B. aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1 § 2), aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 4, 9 Abs. 1 und 12 Abs. 1), aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12), aus der Biostoffverordnung (BioStoffV § 14) und aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14). 

Betriebsanweisungen werden gemäß den Vorgaben für Tätigkeiten mit biologische Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln (Maschinen und technische Anlagen) und auch für Arbeitsverfahren erstellt. Sie dienen als Unterweisungsgrundlage und bestimmen in Kurzform die zu ergreifenden Schutz- und Verhaltensmaßnahmen bei der Tätigkeit.

Üblicherweise werden Betriebsanweisungen farblich verschieden gestaltet. Betriebsanweisungen werden z. B.häufig in

• orange für Gefahrstoffe,

• blau für Arbeitsmittel und Maschinenanlagen,

• gelb für gentechnische Anlagen und

• grün oder pink für biologische Arbeitsstoffe dargestellt.


Dagegen regelt eine Arbeitsanweisung detailliert, wie bestimmte Arbeitsaufgaben durchzuführen sind. Arbeitsanweisungen sind an einen bestimmten Prozess bzw. ein Produkt oder einen Arbeitsplatz gebunden. Sie sind ein Hilfswerkzeug für jeden Mitarbeiter, damit er seine Aufgaben sicher und qualitätsgerecht erfüllen kann. Die einzelnen Arbeitsschritte werden häufig in Flussdiagrammen oder in einer Art Checkliste festgehalten.


Verfahrensanweisungen sind übergreifende schriftliche Regelungen zur Umsetzung externer Normen auf das Unternehmen sowie zur Implementierung unternehmensinterner Normen (insbesondere Umwelt, Qualität und Sicherheit). Verfahrensanweisungen können durch Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen für einzelne Arbeitsplätze konkretisiert werden. Grundlagen sind meistens arbeitsrechtlicher Art oder stammen aus dem Qualitätsmanagement.


Auf die DGUV Information 211-010 - Sicherheit durch Betriebsanweisungen weisen wir hin.