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- und Gesundheitsschutzplanes sowie- die Bestellung eines oder mehrerer KoordinatorenDiese Verantwortung kann er auf einen „beauftragten Dritten“ delegieren. Das bedeutet, der „beauftragten Dritte“ (nicht der SiGeKo) übernimmt in Vertretung des Bauherrn die Aufgabe, für eine Umsetzung der genannten Anforderungen zu sorgen. Für die Umsetzung ist ihm die entsprechende Weisungsbefugnis zu übertragen.In der Regel ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
“ die Verantwortung.Der für die Planung bestellte SiGeKo kann hier den Bauherrn oder "beauftragten Dritten" gegebenenfalls unterstützen.Das nicht oder nicht rechtzeitige Übersenden einer Vorankündigung an oben genannte Behörde ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 7 BaustellV).Gemäß RAB 30 Absatz 3.2 ist eine Aufgabe des SiGeKo in der Ausführung des Bauvorhabens, die vorhandene Vorankündigung gegebenenfalls auszuhängen ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 43494
Nach § 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen. Eine Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bedarf nach § 5 ASiG ebenso der Schriftform. Dies bedeutet, dass die Bestellung vom Arbeitgeber oder seinem Bevollmächtigten eigenhändig ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 26678
Nach § 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen. Eine Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bedarf nach § 5 ASiG ebenso der Schriftform. Dies bedeutet, dass die Bestellung vom Arbeitgeber oder seinem Bevollmächtigten eigenhändig ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 6739
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für den Bauherrn, eine Baumaßnahe durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten bzw. betreuen zu lassen. Die Verpflichtung zur Bestellung/Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt ausschließlich Arbeitgebern (Arbeitssicherheitsgesetz). Das heißt, die einzelnen Arbeitgeber (Gewerke), welche für die Bauausführung beauftragt ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 42610
Nach § 18 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) kann die zuständige Behörde dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Betriebsärzte/-innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 4 oder § 7 des ASiG verfügen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, in einer festzulegenden Frist die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt oder die Fachkraft ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11971
Zur Beantwortung der Frage ist die Baustellenverordnung (BaustellV) heranzuziehen. In § 3 Koordinierung heißt es dort:"(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen.(1a ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
Gemäß § 2 "Bestellung von Betriebsärzten" Absatz 3 und § 5 "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" Absatz 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Des Weiteren ergibt ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 15834
In § 3 der Baustellenverordnung - BauStellV - ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen. § 3 Abs. 1a) BauStellV ist zu entnehmen, dass der Bauherr oder sein beauftragter "Dritter" durch die Beauftragung geeigneter weiterer Koordinatoren nicht von ihrer Gesamtverantwortun ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
die anderen Sicherheitsfachkräfte dieser leitenden Fachkraft. Die leitende Sicherheitsfachkraft ist also Vorgesetzter seiner Fachkollegen."(Quelle: Kommentar zum § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes von Kliesch/Nöthlichs/Wagner )"Die Aufgabenbereiche, die den einzelnen Fachkräften für Arbeitssicherheit zugewiesen werden, kann sich sowohl aus der Bestellung aber auch aus der Aufgabenverteilung innerhalb ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 14068
Grundsätzlich ist ab einem Beschäftigten ein Betriebsarzt zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes ergibt sich aus § 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 der Unfallversicherungsträger. Die Betreuungskonzepte nach der DGUV Vorschrift 2 werden u. a. in der Handlungshilfe "Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis" näher erläutert. ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22467
Die Baustellenverordnung (BaustellV) findet Anwendung bei der Errichtung, Änderung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage. Gemäß Nr. 3 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 10 (RAB 10) zählen Versorgungsleitungen, die mit dem Erdboden verbunden sind, zu baulichen Anlagen. Somit ist die BaustellV anzuwenden. Gemäß § 3 Abs. 1 BaustellV sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbei ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25547
Es gibt keinen rechtsformalen Grund, eine im Jahr 2004 absolvierte Ausbildung nicht anzuerkennen, auch wenn anschießend eine Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht erfolgte. Allerdings ist zu bedenken, dass es Ziel der Sifa-Ausbildung ist, die Absolventen sowohl fachlich als auch handlungsorientiert zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Sifa zu qualifizieren. Wegen der großen seit ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19463
Jeder Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Rechtliche Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ist das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Zur Frage 1: Auch katholische Ordensschulen und kirchliche Einrichtungen sind entweder direkt ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12000
Bestellung- Zuverlässigkeit- Fachkundeerfüllt sein (vgl. im einzelnen DGUV Regel 100-001) . Die DGUV Regel 100-001 enthält auch ein Muster für die Übertragung von Unternehmerpflichten.Im Regelfall ist die Übertragung auf betriebsinterne Personen die adäquatere Wahl, vor allem mit Blick auf die verbleibenden Instruktions- und Überwachungspflichten des Arbeitgebers, aber auch auf die Frage der angemessenen ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
Bei der in der Fragestellung beschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung sind die allgemeinen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG zu beachten. Danach ist entsprechend § 2 Abs.1 ASiG der Betriebsarzt / der betriebsärztliche Dienst schriftlich zu bestellen; die erforderlichen Aufgaben nach § 3 des ASiG sind zu übertragen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 ASiG sind z ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4538
, Informationen etc.) finden Sie unter www.dguv.de/publikationenHinweis:Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG regelt die Bestellung, die Aufgaben und die Anforderungen an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie deren Einbindung in die Betriebsorganisation. ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
Entscheidungscharakteristik geprägt ist. Eine Holding erfüllt nach unserem Verständnis den Betriebsbegriff. Der Unternehmer hat nach den in § 20 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" genannten Vorgaben Sicherheitsbeauftragte für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigte zu bestellen. Weitere Erläuterungen finden sich auch unter dem Punkt 4.2 der DGUV Regel 100-001. Hinweis: Bei der Bestellung bzw. Beauftragung ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14140
Die Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-. In § 19 ist geregelt, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden kann, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 25763
eine Regelung zu leitenden Fachkräften für Arbeissicherheit in § 8 Abs. 2 . Dort ist geregelt, dass eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Leiter des Betriebes untersteht. Im Kommentar von Anzinger/Bieneck zum ASiG (ISBN 3-8005-3039-2) wird hierzu angemerkt, dass im Falle einer Bestellung einer leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit nur diese unmittelbar dem Leiter des Betriebs ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15333