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wahrnimmt, sorgfältig auswählt und die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanzielle Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt, damit die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung im Arbeitsschutz möglich ist. Die Übertragung der Unternehmerpflichten hat schriftlich zu erfolgen. D. h. eine Pflichtenübertragung ist möglich und ausreichend, wenn der beauftragten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
. Das heißt, die Einführung und das Betreiben eines freiwilligen Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) sollte und darf nicht verwechselt werden mit der Umsetzung der gesetzlichen Mindestverpflichtungen zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes!Der Arbeitgeber kann insofern jeden internen Beschäftigten oder externen Dienstleister (Berater, Consultant, Ingenieurbüro etc.) zum Beauftragten ...
Stand: 29.11.2017
Dialog: 26864
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verpflichtet den Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden (§ 11 ASiG). Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Auch aus diesem Grund muss der Arbeitgeber ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
des Betriebes in Frage kommen, bzw. nur solche Personen, die sich mit den Betriebsverhältnissen auskennen. Dabei sollte der von ihm Beauftragte eine für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortliche Person (z. B. Betriebsleiter) sein.Eine Beauftragung von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten ist ausgeschlossen.In aller Regel wird der Arbeitgeber bzw. sein Beauftragter ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
ist die Pflicht des Arbeitsgebers zur Schaffung einer geeigneten Organisation und zur Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Führungsstrukturen. Es können nicht nur Beschäftigte des Arbeitgebers, sondern auch externe Dienstleister oder freiberuflich Tätige besonders beauftragt werden. Wer besonders beauftragt werden soll, muss zuverlässig und fachkundig sein. Zuverlässig ist, wer persönlich ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
In § 3 der Baustellenverordnung - BauStellV - ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen. § 3 Abs. 1a) BauStellV ist zu entnehmen, dass der Bauherr oder sein beauftragter "Dritter" durch die Beauftragung geeigneter weiterer Koordinatoren nicht von ihrer ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
des Arbeitsschutzes mit der gebotenen Sorgfalt ausführen. Fachkundig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen, die das einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung aufweisen, um die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht auszuführen. Beauftragte Personen können z.B. sein: - Betriebs- und Verwaltungsleiter, - Abteilungsleiter, - Prokuristen, - Objektleiter, - Bauleiter, - Meister ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
zu entnehmen ist, muss der Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsplan nicht selbst ausarbeiten. Er kann ihn von anderen Beschäftigten ausarbeiten lassen, trägt jedoch letztlich für das Ergebnis die Verantwortung. Die Verantwortung des Bauherrn oder eines von ihm beauftragten Dritten für das Bauvorhaben wird hiervon nicht berührt.Über die Qualifikation des Koordinators gibt die "Regel zum Arbeitsschutz ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
/ Unternehmer seine Mitarbeiter in diesem Bereich / an diesen Maschinen nicht Arbeiten lassen. Aus Sicht des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber die Benutzung unsicherer Geräte (Arbeitsmittel, Einrichtungen, etc.) im Betrieb untersagen, bzw. das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf abbrechen (§ 4 BetrSichV und § 11 der DGUV Vorschrift 1(bisher: BGV A 1)). Die Beschäftigten haben daran ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
Grundsätzlich ist die Integration des Arbeitsschutzes in das QMS möglich. Insbesondere die Aufbauorganisation des Unternehmens muss natürlich nur einmal beschrieben werden. Ggf. müssen Stellen-/Funktionsbeschreibungen um den Arbeitsschutz ergänzt werden und Personen mit besonderen, arbeitsschutzrelevanten Aufgaben (z. B. Presseneinrichter) gesondert berücksichtigt werden. Ebenso ...
Stand: 29.08.2013
Dialog: 3375
Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementsysteme beschreiben die Aufbauorganisation und die betrieblichen Abläufe. Insbesondere bei den betrieblichen Abläufen gibt es solche, die überwiegend den Arbeitsschutz berühren (z. B. Organisation der Ersten Hilfe). Andere Abläufe wiederum berühren nur das Qualitätsmanagement (z. B. Messungen von Produkteigenschaften). Der Großteil der betrieblichen Abläufe ...
Stand: 29.08.2013
Dialog: 3374
Eignung der/des Beauftragten. Zuverlässig ist, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der zugewiesenen Arbeitsschutzaufgaben geeignet ist. Sie/er muss also die Bedeutung der Aufgabe erfassen, diese gewissenhaft wahrnehmen und die notwendige Durchsetzungskraft und Kooperationsbereitschaft besitzen, um den Arbeitsschutz ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
Jeder Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Rechtliche Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ist das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Zur Frage 1: Auch katholische Ordensschulen und kirchliche Einrichtungen sind entweder direkt ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12000
der Unternehmer und somit für den Arbeitsschutz im Bereich der Kirche verantwortlich. Vertreten wird die Kirchengemeinde durch den Kirchenvorstand. Die Verantwortung liegt also beim Kirchenvorstand.Im Arbeitsschutz hat der Unternehmer in erster Linie dafür zu sorgen, dass Schäden von Leib und Leben seiner angestellten und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter/-innen abgewendet werden. Gesetze und Vorschriften regeln ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 24360
. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42381
Nein.Der Arbeitsschutzausschuss hat seine Rechtsgrundlage im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Danach hat der Arbeitsschutzausschuss die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen und setzt sich zusammen aus:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 19901
- Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes" zu entnehmen.Wie in der DGUV Information 211-005 erläutert, ist es aber zweifelsfrei die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten das nötige Wissen über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu vermitteln. Die Verantwortung für die Wissensbeschaffung darf nicht den Beschäftigten übertragen ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440