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Die Anforderungen an einen Betriebsarzt sind in § 4 und an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG i. V. m. §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt. Erfüllt eine Person sowohl die Qualifikation als Betriebsarzt als auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit widerspricht das Arbeitssicherheitsgesetz und di ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 6645
Als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.Die Elektrofachkraft wird vom Unternehmer/Arbeitgeber beauftragt. Der Unternehmer oder die Vorgesetzten hab ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 10594
In der DGUV Regel 100-001 aus dem Jahr 2014 ist unter dem Punkt 4.8.2 nachzulesen, dass die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber nach § 19 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht ausreicht. Jedoch ergibt sich aus einer Pressemitteilung der DGUV aus dem Jahr 2015, dass jetzt deutschlandweit eine einheitliche Erste-Hilfe-Ausbildung ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42483
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der DGUV-Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) durchgeführt. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Ar ...
Stand: 03.07.2015
Dialog: 22186
Rechtliche Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ist das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Die Kirchen sind entweder direkt nach dem ASiG verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, oder, wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ist über den § 16 ASiG "Öffentliche Verwaltung" ein den Grundsätzen des Arbeitss ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
Das Arbeitsschutzgesetz fordert vom Arbeitgeber, dass er entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 15781
Veranstaltungen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Ganztagsangebote, Klassenfahrten und Ausflüge. Sie muss dafür Sorge tragen, dass jederzeit eine ausreichende Anzahl an aktuell ausgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern anwesend ist, diese ihre Tätigkeit für eine Erste-Hilfe-Leistung unterbrechen können und ihnen außerdem das erforderliche Material zur Verfügung steht. Hierbei sind nicht nur Unfälle, sondern ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 42422
- und Unterbringungskosten zu tragen. Bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Ersthelfer, die von Dritten durchgeführt werden, haben die Unfallversicherungsträger nur die Lehrgangsgebühren zu tragen. (3) Für die Arbeitszeit, die wegen der Teilnahme an einem Lehrgang ausgefallen ist, besteht gegen den Unternehmer ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. (4) Bei der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 15950
Im Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 13551
Die Forderung zur Benennung von Ersthelfern ergibt sich explizit aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse). Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach der Anzahl der vom Arbeitgeber beschäftigten versicherten Personen. Andere Personen müssen bei dieser Ermittlung erforderlicher Ersthelfer nicht einbezogen ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16055
%. "Zu den anwesenden Versicherten zählen alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
, ist eine Entscheidung, die im Einzelfall seitens des Unfallversicherungsträgers zu treffen wäre. Nähere Kenntnisse dazu liegen hier nicht vor. ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer von ihr mit der Durchführung der Ausbildung beauftragten Organisation.•CFPA4-anerkannte Ausbildungseinrichtungen,•Ausbildungseinrichtungen der Schadenversicherer,•Ausbildungseinrichtungen der Fach- und Prüfeinrichtungen für Brand- und Explosionsschutz,•die Feuerwehrschulen der Bundesländer,•die Bundeswehrfeuerwehrschule,•staatliche oder staatlich ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 42563
Nein, im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit andere Personen Rechnung zu tragen. Weiter hat ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 13317
Unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 42876
Grundsätzlich ja. Unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat ...
Stand: 04.09.2013
Dialog: 19319
in der Regel dessen Anwesenheit vor Ort sowie Weisungsbefugnis voraus.In § 6 DGUV Vorschrift 1, wird die Zusammenarbeit mehrer Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. Hier wird gefordert, dass die beteiligten Unternehmen eine Person bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Liegen Arbeiten mit besonderen Gefahren vor, ist die Person mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
Angelegenheit gilt. In der Praxis wird es deshalb beim Betriebsarzt und bei der Sicherheitsfachkraft liegen, worüber sie den Betriebsrat informieren. Wichtig sind aber sicherlich Informationen über von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft geplante und/oder durchgeführte Maßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und beispielsweise über Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen (nach § 5 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 25796