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Müssen auch in einem Krankenhaus durch den Arbeitgeber Ersthelfer benannt und ausgebildet werden?

KomNet Dialog 15781

Stand: 26.01.2024

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter

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Frage:

Müssen auch in einem Krankenhaus durch den Arbeitsgeber Ersthelfer benannt und ausgebildet werden? Gibt es eine Unterscheidung zwischen medizinischen Bereichen und dem Bereich der Verwaltung? In medizinischen Bereichen wären ausreichend Beschäftigte mit der nötigen Ausbildung vorhanden, jedoch sind keine Ersthelfer explizit benannt.

Antwort:

Das Arbeitsschutzgesetz fordert vom Arbeitgeber, dass er entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind. ( § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG).


Die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" konkretisiert die Anforderungen des dritten Abschnitts der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" an Ersthelfer.

Die DGUV Regel führt aus, dass die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu jeder Zeit gewährleistet sein muss. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu plazieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist.


Zusammengefasst bedeuten die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf Erste Hilfe und Ersthelfer, dass der Arbeitgeber auch in einem Krankenhaus sowohl für den medizinischen Bereich als auch für den Verwaltungsbereich Maßnahmen treffen muss, um die Erste Hilfe zu gewährleisten.


Weitere Informationen bietet auch der DGUV - Fachausschuss "Erste Hilfe" unter www.dguv.de/erstehilfe an. Fragen des Einzelfalls in Bezug auf Ersthelfer sollten im direkten Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft/Unfallkasse erörtert und geklärt werden.