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Reicht die im Rahmen der Führerscheinausbildung erfolgte Ersthelferausbildung aus, um einen Mitarbeiter zum betrieblichen Ersthelfer zu ernennen?

KomNet Dialog 42483

Stand: 15.10.2018

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter

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Frage:

Für den PKW-Führerschein ist die Ersthelferausbildung erweitert worden. So wie ich mitbekommen habe, ist die Ausbildung nun identisch mit der betrieblichen Ersthelferausbildung!? D.h. wenn ein Mitarbeiter den Führerschein neu gemacht hat, kann er auch zum betrieblichen Ersthelfer ernannt werden, ohne eine weitere Ausbildung zu absolvieren. Liege ich damit richtig?

Antwort:

In der DGUV Regel 100-001 aus dem Jahr 2014 ist unter dem Punkt 4.8.2 nachzulesen, dass die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber nach § 19 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht ausreicht. Jedoch ergibt sich aus einer Pressemitteilung der DGUV aus dem Jahr 2015, dass jetzt deutschlandweit eine einheitliche Erste-Hilfe-Ausbildung eingeführt ist. Dies gilt sowohl für Ersthelferinnen und Ersthelfer im Betrieb als auch für die Bewerberinnen und Bewerber aller Führerscheinklassen. Personen, die im Rahmen des Erwerbs des Führerscheins eine Schulung in Erster Hilfe absolviert haben, können nunmehr als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden, falls die Schulung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und die Schulung von einer von den Unfallversicherungsträgern hierzu ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde.

Wir schließen uns Ihrer Auffassung an, dass wenn die Beschäftigten den Führerschein neu gemacht haben, diese zum betrieblichen Ersthelfer ernannt werden können, ohne eine weitere Ausbildung zu absolvieren.


Hinweis:

Ob und wann die DGUV Regel 100-001 an den die neuen Gegebenheiten angepasst wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Für eine entsprechende Anfrage richten Sie sich bitte direkt an die DGUV als Ersteller der DGUV Regel.