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Muss ein Dozent oder Lehrer Ersthelfer sein?
KomNet Dialog 42422
Stand: 29.08.2018
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter
Frage:
Im gewerblichen Bereich ist die Notwendigkeit von Ersthelfern klar geregelt. Auch an Schulen oder Ausbildungsträgern innerhalb des Kollegiums ist die Reglung eindeutig. Wie aber sieht es den Schülern oder Kursteilnehmern gegenüber aus? Muss der Dozent/Lehrer Ersthelfer sein? Reicht es, wenn z.B. der "Hausmeister" als Ersthelfer bestellt ist? Im Zuge der Fürsorgepflicht ist die Empfehlung naheliegend. Wie aber steht es geschrieben? Gibt es eine Rechtsgrundlage?
Antwort:
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss an Schulen nicht nur für das Kollegium, sondern auch für Schülerinnen und Schüler (Anwesenheit anderer Personen) eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt werden.
Unter Nr. 3.1 der DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" wird diesbzgl. ausgeführt:
"Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe in ihrer Schule. Dazu gehört auch, dass ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer ausgebildet sind.
Es ist anzustreben, dass Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen in Situationen gelangen können, die Hilfeleistungen erfordern, adäquat ausgebildet sind. Dies gilt insbesondere für alle Lehrkräfte des Faches Sport, der technisch-naturwissenschaftlichen Fächer und der praktischen Ausbildung in beruflichen Schulen sowie für Lehrkräfte, die Klassenfahrten, Besichtigungen etc. durchführen.
Darüber hinaus sollten Hausmeisterin bzw. Hausmeister und sonstige Angestellte der Schule (z. B. Schulverwaltungskräfte) ausgebildet werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt werden müssen.
Entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sollte die Aus- und Fortbildung mit einen Umfang von jeweils 9 Unterrichtseinheiten und in einem zeitlichen Abstand von 2 Jahren durchgeführt werden. Auskunft dazu gibt der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem sind länderspezifische Regelungen zu berücksichtigen."
Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 204-030 "Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer im Öffentlichen Dienst" sowie unter dem Link www.sichere-schule.de .