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Muss ein Dozent oder Lehrer Ersthelfer sein?

KomNet Dialog 42422

Stand: 29.08.2023

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter

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Frage:

Im gewerblichen Bereich ist die Notwendigkeit von Ersthelfern klar geregelt. Auch an Schulen oder Ausbildungsträgern innerhalb des Kollegiums ist die Reglung eindeutig. Wie aber sieht es den Schülern oder Kursteilnehmern gegenüber aus? Muss der Dozent/Lehrer Ersthelfer sein? Reicht es, wenn z.B. der "Hausmeister" als Ersthelfer bestellt ist? Im Zuge der Fürsorgepflicht ist die Empfehlung naheliegend. Wie aber steht es geschrieben?

Antwort:

Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss an Schulen nicht nur für das Kollegium, sondern auch für Schülerinnen und Schüler (Anwesenheit anderer Personen) eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt werden.


Unter Nr. 3.1 der DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" wird diesbzgl. ausgeführt:

"Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen schulischen Veranstaltungen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Ganztagsangebote, Klassenfahrten und Ausflüge. Sie muss dafür Sorge tragen, dass jederzeit eine ausreichende Anzahl an aktuell ausgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern anwesend ist, diese ihre Tätigkeit für eine Erste-Hilfe-Leistung unterbrechen können und ihnen außerdem das erforderliche Material zur Verfügung steht. Hierbei sind nicht nur Unfälle, sondern auch akute Notfälle, die durch individuelle Veranlagungen bzw. Erkrankungen entstehen, zu berücksichtigen. Sportunterricht erteilende Lehrkräfte müssen über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen und in der Lage sein, jederzeit Erste Hilfe zu leisten.


Es ist anzustreben, dass jede Lehrkraft in Erster Hilfe aus- bzw. fortgebildet ist. Entsprechend den Empfehlungen der DGUV sollte die Aus- und Fortbildung mit einem Umfang von jeweils neun Unterrichtseinheiten und in einem zeitlichen Abstand von zwei Jahren durchgeführt werden. Auskunft dazu gibt der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem sind länderspezifische Regelungen zu berücksichtigen.

(…)

Es sollten jedoch nicht nur Lehrkräfte, sondern auch alle anderen tätigen Personen in Erster Hilfe aus- bzw. fortgebildet werden."


Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 204-030 "Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer im Öffentlichen Dienst" sowie unter dem Link www.sichere-schule.de .