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und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören."Angaben zur erforderliche Anzahl an Ersthelfern sowie deren erforderliche Ausbildung finden sich im § 26 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention":"(2 ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42421
ist aber durch ihre Aufgabenstellung sehr eingeschränkt. Eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ist angesichts der kontinuierlichen Weiterentwicklung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes nur möglich, wenn regelmäßig Fortbildung betrieben wird. Präzisiert wird das in den "Qualitätsmerkmalen und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit für deren Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz" durch die Gemeinsame ...
Stand: 29.04.2016
Dialog: 26513
. Nach dem Aufgabenprofil kann der Sicherheitsbeauftragte die ihm vom Gesetzgeber und von der Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zugedachte Aufgabe nur wahrnehmen, wenn der Arbeitgeber einen oder mehrere geeignete, im Betrieb beschäftigte, Arbeitnehmer als Sicherheitsbeauftragte bestellt und diese dort auch dauerhaft an den einzelnen Standorten anwesend sind. Die Benennung ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
(ASiG) verpflichtet ist, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (mindestens) unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch zu unterstellen. Diese herausgehobene Einordnung in der betrieblichen Hierarchie gehört zu den strukturprägenden Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes. ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43091
(Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt und gelten für alle Beschäftigten, die:mindestens 18 Jahre alt sindfür die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sindden Befähigungsnachweis erbracht haben.schriftlich beauftragt sind.Die Beauftragung kann z.B. durch einen Fahrerausweis erfolgen und gilt immer nur für den Betrieb ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
Aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung dürfen Sie die Mitarbeiter theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern intern schulen. Siehe DGUV Information 205-003 (bisher: BGI 847) "Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten". Sofern der Betrieb die Feuerlöschübungen nicht selbst durchführen will, kann er sich auch Dritter bedienen. Wir weisen darauf hin ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 12657
Vorschrift 2 vorgegeben. Ergänzend ermittelt der Betrieb Art und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung selbst auf der Basis des vorgegebenen Verfahrens und der zu betrachtenden möglichen Aufgaben. Anschließend ist der ermittelte Umfang der Betreuungsleistung auf die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu verteilen.Einer Fachkraft für Arbeitssicherheit können weitere Aufgaben ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
zu informieren.• sich um neue Mitarbeiter zu kümmern.• an Betriebsbegehungen und Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten teilzunehmen.Nach dem Aufgabenprofil kann der Sicherheitsbeauftragte die ihm vom Gesetzgeber und von der Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zugedachte Aufgabe nur wahrnehmen, wenn der Arbeitgeber einen geeigneten im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
"Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" des Arbeitsschutzgesetzes weisen wir hin. Insbesondere auf den 2. Absatz: "Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben." ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen. Des Weiteren wird in der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (zu § 20 Sicherheitsbeauftragte) ausgeführt, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form erfolgen sollte. Nach Ihrer ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 13033
Hinweise enthält die DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ ." Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 19.09.2017
Dialog: 30139
ohne Weisungs- und Anordnungsbefugnisse.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist der Unternehmer nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG. Er lässt sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten. Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft sind im § 6 des ASiG festgeschrieben. Als Berater hat die Sifa selbst nicht unmittelbar die Möglichkeit ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 26832
-Ausbildung Bestandteil der Ausbildung ist, können ohne zusätzliche Ausbildung als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden, wenn die Erste-Hilfe-Ausbildung von einer ermächtigten Stelle durchgeführt wurde.""Personen, bei denen Erste Hilfe zum Hauptberuf gehörtPersonen mit sanitätsdienstlicher/rettungsdienstlicher Qualifikation sind insbesondere Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten.Berufe ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 4474
Sie brauchen keinen Sicherheitskoordinator zu stellen. Wartungsarbeiten fallen nicht unter den Geltungsbereich der Baustellenverordnung. In den Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Baustellenverordnung (FAQ) der BAuA ist u. a. folgendes nachzulesen:"Für welche Bauvorhaben gilt die Baustellenverordnung? Die BaustellV gilt für alle Bauvorhaben, bei denen eine oder mehrere bauliche Anlagen erric ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25497
Personen z.B. sein:• Betriebs- und Verwaltungsleiter,• Abteilungsleiter,• Prokuristen,• Objektleiter,• Bauleiter,• Meister,• Polier,• SchichtführerPersonen mit Führungsverantwortung, z. B. Meister, Vorarbeiter, Gruppenleiter, sollen aber nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden (Punkt 4.2.2 DGUV Regel 100-001).Aus den v. g. Ausführungen ergibt sich, dass es nicht Aufgabe ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 12967
mit übertragen bekommen? Welche Fortbildungen/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 44051
der Mitarbeiter jetzt die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter wahrnimmt. Der Mitarbeiter sollte eine Kopie dieses Vermerks bekommen.Hinweis:Auf die DGUV Information 211-042 Sicherheitsbeauftragte möchten wir hinweisen. Dort ist im Kaptiel 2.4 nachzulesen:"Die bestellten Sicherheitsbeauftragten und ihr Zuständigkeits-bereich müssen im Betrieb bekannt gemacht werden, damit sie ihre Tätigkeit erfolgreich ausüben ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 18124
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nicht in dem Unternehmen beschäftigt ist, welches sie sicherheitstechnisch betreut, wird als überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst im Sinne von § 19 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- tätig. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist dieses grundsätzlich zulässig, sofern die Voraussetzungen der jeweils für den betreuten Betrieb geltenden DGUV ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig im Betrieb anwesenden versicherten Personen. In der der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" wird unter Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" u.a. folgendes erläutert: Abweichen von der festgelegten Zahl Das Einvernehmen, von der Zahl der Ersthelfer abzuweichen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 11766
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721