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Nein! Der Unterweisende benötigt keinen Staplerschein, muss aber über hinreichende Kenntnissen der betrieblichen Flurförderzeuge verfügen. Begründung: Die Ausbildung als Fahrer/in und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruhen im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nr. 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
Flurförderzeuge sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV. Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte einen Gabelstapler fahren lässt, muss daher die Anforderungen der BetrSichV und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" beachten.Grundsätzlich bleibt die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten, unterwiesenen ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
Der Einsatzort der Fahrer und Gabelstapler ist nicht entscheidend. Verantwortlich für die Beauftragung zum Führen eines Flurförderzeuges ist der Arbeitgeber oder dessen verantwortlicher Beauftragter, bei dem der Fahrer beschäftigt ist. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsführer oder dessen verantwortlicher Beauftragter jeweils die bei ihm beschäftigten Fahrer mit dem Führen des Flurförderzeuges ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3058
. Staplerführerschein") ist im Regelfall nicht zulässig. Nähere Informationen bietet der Abschnitt 3.5 "Qualifikation von beauftragten Beschäftigten" der TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln".Wird mit einem Gabelstapler zudem öffentlicher Verkehrsraum befahren, sind auch die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Je ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 122
Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen.Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:mindestens 18 ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4511
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:• mindestens 18 Jahre alt• für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet• Befähigungsnachweis• schriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberIn dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand ...
Stand: 05.01.2023
Dialog: 4676
Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Ziffer 1.9 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben.Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" macht konkrete Aussagen über Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden dürfen:Gabelstaplerfahrer müssen- mindestens 18 Jahre alt sein,- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein und- ihre Befähigung nachgewiesen haben.Der Auftrag zur Benutzung des Gabelstaplers muss schriftlich erteilt werden.In dem DGUV ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt.Bei einem Entzug des PKW-Führerscheins wird man nicht automatisch auf fehlende Eignung zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstaplers) schließen können. Eine straßenverkehrsrechtliche Fahrerlaubnis ist allgemein nicht Voraussetzung für das Fahren ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 5429
In § 12 Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- heißt es:(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 17987
Bei der Fragestellung ist zwischen der grundlegenden Befähigung zur Führung eines Flurförderzeuges und den regelmässig durchzuführenden Unterweisungen der Staplerfahrer zu unterscheiden.Befähigung:Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt (sog. "Staplerschein"), wenn sie nach dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer ...
Stand: 19.09.2022
Dialog: 29297
mit Gabelstaplern kommen die Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote des § 22 JArbSchG zum Tragen. Danach dürfen Jugendliche u.a. nicht beschäftigt werden "mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können". Dies gilt nicht, soweit die Arbeiten ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 27341
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert unter § 12 "Unterweisung""(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 26402
In § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich Relegungen zur Unterweisung der Beschäftigten:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über1.das bestimmungsgemäße Betreiben der Arbeitsstätte,2.alle gesundheits ...
Stand: 27.04.2023
Dialog: 43611
Nein, dies ist nicht ausreichend. Es sind praktische Übungen mit dem Feuerlöscher durchzuführen.Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten gewährleisten. § 6 Abs. 3 ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 42716
sind in der Tabelle 1 aufgeführt.Als elektrotechnisch unterwiesene Person gilt, wer durch eine Elektrofachkraft ausreichend unterrichtet wurde, so dass sie Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können. Die Unterweisung sollte folgende Einzelpunkte umfassen:Gefahren des elektrischen Stroms für den menschlichen Körper;Rechtsgrundlagen, insbesondere Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42633
Aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung dürfen Sie die Mitarbeiter theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern intern schulen. Siehe DGUV Information 205-003 (bisher: BGI 847) "Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten". Sofern der Betrieb die Feuerlöschübungen nicht selbst durchführen will, kann er sich auch Dritter bedienen. Wir weisen darauf hin, dass von einzeln ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 12657
. „Gruppenführerin“"Hinweis:Spezielle Anforderungen an die Dokumentation sind uns nicht bekannt.Sofern die genannten Qualifikationen erfüllt sind, kann die Unterweisung durch ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt werden. ...
Stand: 31.08.2020
Dialog: 43270
zu lassen. Hierbei soll festgestellt werden, ob die elektrotechnisch unterwiesene Person die Aufgaben entsprechend der Unterweisung ausführt.Stellt die Elektrofachkraft während der Unterweisung oder später mangelnde Eignung oder fehlerhaftes Verhalten fest, so muss sie den/die Unternehmer/-in darüber informieren.Die Überprüfung muss in Abhängigkeit von Art und Umfang dieser Arbeiten in angemessenen ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 42813
Ja, der Sicherheitsbeauftragte ist auch nach § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- zu unterweisen. Die Unterweisung nach § 12 (1) ArbSchG umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Eine externe Schulung erfüllt diese Anforderungen nicht. Analoge Forderungen zu § 12 ArbSchG ergeben sich aus § 4 DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 21119