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In welchem Turnus muss das Fachwissen der elektrotechnisch unterwiesenen Person aktualisiert werden?
KomNet Dialog 42813
Stand: 22.08.2022
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Elektrofachkraft
Frage:
In welchem Turnus muss das Fachwissen der elektrotechnisch unterwiesenen Person aktualisiert werden? Ist die jährliche Arbeitsschutzunterweisung (ArbSchG § 12, DGUV-Vorschrift 1 § 4) durch den Vorgesetzten ausreichend?
Antwort:
Eine spezieller Turnus wird in den Vorschriften nicht verlangt.
In der Broschüre BGHW-Kompakt M36 "Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" ist zu den elektrotechnisch unterwiesenen Personen u. a. folgendes nachzulesen:
"Nach erfolgreicher Ausbildung hat der/die Unternehmer/-in die elektrotechnisch unterwiesene Person stichprobenartig durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu lassen. Hierbei soll festgestellt werden, ob die elektrotechnisch unterwiesene Person die Aufgaben entsprechend der Unterweisung ausführt.
Stellt die Elektrofachkraft während der Unterweisung oder später mangelnde Eignung oder fehlerhaftes Verhalten fest, so muss sie den/die Unternehmer/-in darüber informieren.
Die Überprüfung muss in Abhängigkeit von Art und Umfang dieser Arbeiten in angemessenen Zeitabständen durchgeführt werden, mindestens jedoch einmal jährlich."