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von einer der Betriebsleitung direkt unterstellten Position aus den Arbeitgeber und die betrieblichen Führungskräfte bei der Unfallverhütung und beim Arbeitsschutz fachkundig zu beraten und wirksam zu unterstützen. Die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz genau definiert. Die Detailregelungen zu Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkräfte werden von den Trägern der gesetzlichen ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 598
Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" erfüllt werden bzw. von einer Sicherheitsfachkraft im Rahmen einer Nebentätigkeit erfüllt werden können (z.B. Mindesteinsatzeiten). Die Bestellung muss dann für das Mutter- und das Tochterunternehmen erfolgen. Die Berechnung der Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte muss sich dabei an der Beschäftigtenzahl (Versicherte) für das Mutter ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
Anforderungen zu erfüllen: Dokumentation der Einsatzzeiten von (Teilzeit-) Sicherheitsfachkräften bzw. externer Dienste, Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Form eines schriftlichen Berichtes (übersichtlich gegliederte Form, verständliche Sprache, Verwendung geeigneter Formulare/Prüflisten). Ein solcher Bericht sollte mindestens enthalten: Name und Stellung ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
eingestellt) :"Bei der Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung von Sicherheitsfachkräften im Betrieb bzw. durch externe Dienste sind die nachfolgenden Anforderungen zu erfüllen:Dokumentation der Einsatzzeiten von (Teilzeit-) Sicherheitsfachkräften bzw. externer Dienste, Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Form eines schriftlichen Berichtes (übersichtlich gegliederte Form ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 6305
Nein, es ist durch den Gesetzgeber keine Einsatzzeit festgelegt. Nach § 9 Absatz 2 Nummer 6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Gefahrgutbeauftragte alle Aufgaben, die ihm nach § 8 übertragen worden sind, ordnungsgemäß erfüllen kann. Hierzu gehört auch eine angemessene Einsatzzeit. ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42502
Grundlage für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-. Die Konkretisierung des Umfangs der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt in der betrieblichen Praxis durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Der zeitliche Umfang wird dort in der Regel durch die Festlegung einer Einsatzzeit ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 4612
der Arbeitnehmerschaft,3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.Konkreter wird die Einsatzzeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
Die der Fachkraft gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich bei der Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der DGUV ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte tätig, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (soweit bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, insbesondere der vorgeschlagenen Maßnahmen, sorgen.Die Weisungsfreiheit der einzelnen Sicherheitsfachkraft wird dadurch nicht berührt; die Weisungsfreiheit nach § 8 Abs. 1 ...
Stand: 04.09.2020
Dialog: 2962
Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
Der Betreuungsumfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der Vorschrift vorgegeben. Ergänzend ermittelt der Betrieb Art und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung selbst auf der Basis des vorgegebenen ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 12716
Die Berechnung der Einsatzzeiten ist duch die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2 komplett überarbeitet worden und läßt sich nicht mehr mit den in der Vergangenheit ermittelten bzw. vorgegebenen Zeiten vergleichen.Bei dem neuen System besteht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung ...
Stand: 15.07.2017
Dialog: 14655
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
In den "Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen – FAQs" der DGUV wird die Frage "Gilt die Vorschrift auch für Leiharbeitnehmer im Betrieb?" wie folgt beantwortet:"Ja. Für Leiharbeitnehmer/innen gilt, dass sowohl die Regelungen der DGUV Vorschrift 2 für den Verleiherbetrieb (WZ-Kodes 78.2 und 78.3) als auch die für ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 3110
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit der zus ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
Nein. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion beratend tätig.Der Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung gibt vor, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen können, ein Arbei ...
Stand: 03.01.2023
Dialog: 42752
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
der Betriebsrat einen Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Unterrichtung (§§ 80 u. 89 ff.). Es ist aber zu beachten, dass Adressat des Informationsanspruchs nach dem Betriebsverfassungsgesetz der Arbeitgeber ist, während der § 9 Abs. 2 ASiG einen Anspruch des Betriebsrats gegen Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft begründet, ohne dass der Betriebsrat berechtigt wäre zu bestimmen, was als wichtige ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Da es sich hierbei um Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger handelt, kann von uns keine verbindliche Aussage getroffen werden, sondern wir können nur unsere Einschätzung darlegen. Für eine verbindliche Aussage empfehlen wir Ihnen die Frage direkt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären.Die unter die Grundbetreuung fallenden Aufgaben werden im Abschnitt II der Anlage 2 der D ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 3017