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KomNet-Wissensdatenbank

Wie werden betriebsärztliche Einsatzzeiten bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen angerechnet?

KomNet Dialog 3017

Stand: 23.05.2025

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Betriebsarzt, Betriebsärztin

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Frage:

Zu der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist bei uns der Betriebsarzt mit eingebunden. Wie ist seine Arbeitszeit anzurechnen? Ist sie zu den Zeiten zu rechnen, die der Betriebsarzt auf Grund seiner Beauftragung (0,2 Std /MA) aufzubringen hat.

Antwort:

Da es sich hierbei um Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger handelt, kann von uns keine verbindliche Aussage getroffen werden, sondern wir können nur unsere Einschätzung darlegen. Für eine verbindliche Aussage empfehlen wir Ihnen die Frage direkt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären.


Die unter die Grundbetreuung fallenden Aufgaben werden im Abschnitt II der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" aufgezählt.

Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, fallen unserer Einschätzung nach, in den Bereich der Grundbetreuung, siehe hierzu auch die Erläuterungen im Anhang II unter der Nummer 1.