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Der Betreuungsumfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der Vorschrift vorgegeben. Ergänzend ermittelt der Betrieb Art und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung selbst auf der Basis des vorgegebenen ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 12716
Die Berechnung der Einsatzzeiten ist duch die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2 komplett überarbeitet worden und läßt sich nicht mehr mit den in der Vergangenheit ermittelten bzw. vorgegebenen Zeiten vergleichen.Bei dem neuen System besteht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung ...
Stand: 15.07.2017
Dialog: 14655
Die der Fachkraft gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich bei der Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der DGUV ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
sowie Verbesserungsbedarfe ableiten (z. B. im Rahmen des Jahresberichts) Schwerpunktprogramme zur kontinuierlichen Verbesserung vorschlagen Unter dem Punkt 3 "Betriebsspezifischer Teil der Betreuung" und dort Nummer 4 findet sich ebenfalls ein Hinweis auf die Schwerpunktprogramme. Dort heißt es: 4 Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen ...
Stand: 15.05.2015
Dialog: 23854
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 09.09.2017
Dialog: 30233
über ihre Tätigkeit sowie deren Ergebnisse zu berichten. Die Verteilung des gesamten Betreuungsaufwandes ist dabei ebenfalls aufzulisten. Der Bericht sollte zudem Verbesserungsvorschläge an den Arbeitgeber enthalten und Auskunft über den Stand ihrer Umsetzung geben. Die erbrachten Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung sind anhand der Aufwandskriterien zu beschreiben sowie der daraus resultierende ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 42350
bedarfsorientierte Betreuung von Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage 3 bzw. 4) Gibt es die Möglichkeiten einer alternativen bedarfsorientierten Betreuung für Kleinstbetriebe? Was muss dabei beachtet werden?" findet sich noch Folgendes:"AntwortBetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können auch alternative Betreuungsmodelle wählen – entweder die alternative bedarfsorientierte Betreuung ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
Betreuung von Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage 3 bzw. 4) Gibt es die Möglichkeiten einer alternativen bedarfsorientierten Betreuung für Kleinstbetriebe? Was muss dabei beachtet werden?Antwort Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können auch alternative Betreuungsmodelle wählen – entweder die alternative bedarfsorientierte Betreuung („Unternehmermodell“) oder die Betreuung ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44121
werden, wenn ein Betrieb angibt, in der Region keinen Betriebsarzt zu finden?Nein. Das ASiG sieht die sicherheitstechnische wie auch die betriebsärztliche Betreuung gleichwertig nebeneinander. Mit der DGUV Vorschrift 2 wurden den Unternehmen bereits erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten bei der Aufteilung der Leistungen von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit eingeräumt. Es bestehen jedoch Aufgaben ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43196
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung muss der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gewährleisten, so lange Arbeitnehmer beschäftigt werden. Beabsichtigt also ein Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuheben, obwohl noch ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Die Vorschrift sieht bewusst nicht vor, dass der erforderliche Umfang der Betreuung je einzelnem Mitarbeiter nachzuweisen ist. Vielmehr ist den in der Vorschrift aufgeführten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16887
Der Arbeitgeber muss die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ununterbrochen gewährleisten. Um die Betreuung während der Ausbildungszeit zu gewährleisten, wäre eine Möglichkeit, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (z.B. überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst) zu bestellen.Des Weiteren besteht die Möglichkeit bei der zuständigen ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 13392
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber auf Grund § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" bestellt.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Während der Zeit mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
In der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" findet sich unter dem Punkt 4 zu der Qualifikation der Ausbilder / Fachkunde der Ausbilder für Brandschutzhelfer folgende Aussage:"Die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann durch den Arbeitgeber, dessen Beauftragte oder auch in Kooperation mit kompetenten externen Anbietern, wie z. B. mit Feuerlöschgeräteherstellern ...
Stand: 31.08.2020
Dialog: 43270
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gefordert. Der SiGeKo muss vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
, wenn sie ihrer Aufgabe gerecht werden will. Die Besichtigungszeit sollte über das ganze Jahr verteilt werden.Auf die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 - Bertriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit weisen wir hin.Im Anhang dieser UVV werden Regelungen zur Grundbetreuung und anlassbezogenen Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit getroffen. ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 3973
des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI wird unter "2.2.2 Frage zu §§ 2, 5, 19 ASiG – Möglichkeiten der Betreuung" zu der Frage "Welche Möglichkeiten der Betreuung hat der Arbeitgeber um die Anforderungen des ASiG zu erfüllen?" noch ausgeführt:"AntwortDer Arbeitgeber hat die Pflicht, Betriebsärzte (§ 2 ASiG) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG) schriftlich zu bestellen. Dies kann auch dadurch erfüllt ...
Stand: 03.07.2025
Dialog: 43749
Nach der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gilt bei einem Branchenwechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Regelung:"Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104