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arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen, so ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV- heranzuziehen. Diese umfassen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV), zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin gem ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 18826
Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin zu beauftragen. Die Anforderungen an einen Arzt oder eine Ärztin zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind im § 7 der ArbMedVV geregelt. Danach muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43069
mit dem Ziel der Maßnahmenableitung,die Mitwirkung bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in „Erster Hilfe” und des medizinischen Hilfspersonals,die Untersuchung der Beschäftigten und arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung sowie Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse. (Gemeint sind hier Beratungen und ggf. Untersuchungen im Sinne einer arbeitsmedizinischen Vorsorge.).Eignungs ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43196
. In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind folgende Konkretisierungen zu finden:Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesem oder dieser auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
eigenverantwortlich überzeugen. Auf § 11 - Arbeitsmedizinische Vorsorge des Arbeitsschutzgesetzes/ArbSchG in Verbindung mit der DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (bisher DGUV Grundsatz - G 25) weisen wir hin.Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 1932
und Routenzugfahrer • mindestens 18 Jahre alt sein, • für diese Tätigkeit geeignet sowie theoretisch und praktisch ausgebildet sein, • ihre Befähigung nachgewiesen haben, indem sie eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben, • geistig und körperlich geeignet sein.Der Nachweis der körperlichen Eignung kann über die arbeitsmedizinische Vorsorge in Anlehnung an die DGUV Information 240-250 „Handlungsanleitung ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42789
nach dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (DGUV Grundätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen) festgestellt werden (Anmerkung: Hinweise hierzu enthält eine DGUV-Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“).Als Ausbilder ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136
. Übernimmt der Betriebsarzt / die Betriebsärztin diese Aufgabe dennoch, erfolgt sie aufgrund eines eigenständigen Auftrags, der klar von der arbeitsmedizinischen Vorsorge getrennt werden muss. ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43251
, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen, gute Reaktionsfähigkeit; Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" wichtige Anhaltspunkte." Die Eignung zum Fahren eines Gabelstaplers kann vom ermächtigten Arzt nach der DGUV Information 240-250 "Handlungsanleitung ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
oder Arbeitsstoffe mit höherem Gefährdungspotential oder Unfalluntersuchungen sein sowie die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge. Im Hinblick auf diese Regelbetreuung haben die Arbeitgeber die Möglichkeit einer „Unternehmenskooperation“ zur gemeinsamen Nutzung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Regelbetreuung.2.2.6 Frage zu §§ 2, 5 ASiG – alternative bedarfsorientierte ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44121
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 09.09.2017
Dialog: 30233
Die grundsätzlichen Aufgaben für den Betriebsarzt ergeben sich aus § 3 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Danach hat er den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in den Angelegenheiten des Arbeitsschutzes insbesondere unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Aspekte zu beraten sowie die Beschäftigten in dieser Hinsicht zu belehren und bei ihnen darauf ...
Stand: 21.07.2020
Dialog: 1821
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
Wie Sie zutreffend feststellen, werden im Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG und in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" grundsätzliche Anforderungen an die Qualifikation eines Betriebsarztes beschrieben.So kann die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als gegeben angesehen werden bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 6433
des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Der Umfang der Bestellung wird durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" des jeweiligen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) geregelt.Der Betriebsrat/Personalrat hat umfangreiche Rechte, wenn es um die Bestellung und die Tätigkeit ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
Laut § 4 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG darf der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Ärzte/ -innen mit der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 2954
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung muss der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gewährleisten, so lange Arbeitnehmer beschäftigt werden. Beabsichtigt also ein Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuheben, obwohl noch ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43629
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Die Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der jeweils für ihren Bereich geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Grundsätzlich fordert § 5 Abs. 2 ASiG von dem Arbeitgeber ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 5901