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sind. Der Verleiher ist daneben als Arbeitgeber bei der für den Bereich „Arbeitnehmerüberlassung“ zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger, der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), versichert. Der Arbeitgeber (Verleiher) muss bei der Ermittlung der Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit die von ihm zur Arbeitnehmerüberlassung vorgesehenen oder überlassenen Leiharbeitnehmer ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3110
Grundlage für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-. Die Konkretisierung des Umfangs der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt in der betrieblichen Praxis durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Der zeitliche Umfang wird dort in der Regel durch die Festlegung einer Einsatzzeit ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 4612
. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Für die Grundbetreuung wird die Einsatzzeit entsprechend der Betreuungsgruppe nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 als Summenwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Mindestzeitanteile auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt.In der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt, dass bei der Aufteilung der Zeiten ...
Stand: 15.07.2017
Dialog: 14655
(und der Betriebsärzte) in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ des jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) geregelt.Für die Feststellung der erforderlichen Einsatzzeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aus der Zahl der Arbeitnehmer sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer einzusetzen, Teilzeitkräfte sind anteilig zu berücksichtigen ...
Stand: 31.03.2020
Dialog: 8595
und die DGUV Vorschrift 2 einer Bestellung bzw. einem Tätigwerden in Personalunion Betriebsarzt / Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht. Anzumerken ist, dass die Aufgaben und Einsatzzeiten sowohl als Betriebsarzt wie auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch bei Personalunion jeweils getrennt und uneingeschränkt erfüllt werden müssen. Auch muss die Fortbildung für beide Bereiche entsprechend § 2 Abs. 3 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 6645
Die der Fachkraft gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich bei der Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der DGUV ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
durch die Einbindung des Betriebsarztes bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung die anderen Aufgaben des Arztes nicht zu kurz kommen (siehe dazu die beispielhafte Aufzählung im § 3 ASiG). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" genannten Einsatzzeiten Mindesteinsatzzeiten sind. ...
Stand: 11.12.2014
Dialog: 3017
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
kann der Arbeitgeber sowohl Einzelpersonen bestellen (Ärzte mit der Qualifikation als Arbeitsmediziner) als auch auf überbetriebliche Dienste zurückgreifen (§ 19 ASiG).Die erforderlichen Einsatzzeiten der Betriebsärzte ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die von den jeweiligen Berufsgenossenschaften herausgegeben werden. ...
Stand: 21.07.2020
Dialog: 1821
Ja, die Begehungen können auch getrennt voneinander stattfinden.Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG) und der Betriebsärzte (§ 3 ASiG). Allerdings wird "regelmäßig" im ASiG nicht konkretisiert. Der zeitliche Turnus von Betriebsbegehungen sollte daher von den betrieblichen ...
Stand: 25.04.2018
Dialog: 30451
nach einem im Arbeitsschutzausschuss abgestimmten Konzept und aus gegebenem Anlass (Arbeitsunfall, Schwerpunktaktion etc. ) erfolgen. Zudem ist die Verpflichtung zur Durchführung von gemeinsamen Betriebsbegehungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem Betriebsarzt nach § 10 ASiG zu beachten.Aus der Erfahrung ist bekannt, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit 20-25 % der Einsatzzeit für Betriebsbesichtigungen benötigt ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 3973
Nach § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen. In § 6 ASiG werden die Aufgaben konkretisiert, welche der Arbeitgeber auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übertragen hat. Die hierfür notwendige Einsatzzeit muss entsprechend der DGUV ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 17424
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gibt den gesetzlichen Rahmen für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einer Betriebsärztin/ eines Betriebsarztes vor und verlangt den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit (auch "Sicherheitsfachkräfte" genannt) in den Betrieben. Das sind Sicherheitsingenieure, Techniker und Meister, die dafür ausgebildet sind. Sie haben ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 598
Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" erfüllt werden bzw. von einer Sicherheitsfachkraft im Rahmen einer Nebentätigkeit erfüllt werden können (z.B. Mindesteinsatzeiten). Die Bestellung muss dann für das Mutter- und das Tochterunternehmen erfolgen. Die Berechnung der Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte muss sich dabei an der Beschäftigtenzahl (Versicherte) für das Mutter ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
Nein, es ist durch den Gesetzgeber keine Einsatzzeit festgelegt. Nach § 9 Absatz 2 Nummer 6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Gefahrgutbeauftragte alle Aufgaben, die ihm nach § 8 übertragen worden sind, ordnungsgemäß erfüllen kann. Hierzu gehört auch eine angemessene Einsatzzeit. ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42502
Der Arbeitgeber darf nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder -meister bestellen, die die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weiter ausgeführt wird diese Vorschrift im § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810
; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen - soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist - Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen (§ 5 ASiG).Die (Mindest-) Einsatzzeiten ergeben sich aus den anzuwendenden Unfallverhütungsvorschriften des zuständigen Unfallversicherungsträgers, DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 12.12.2021
Dialog: 6146
Nach § 5 DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" hat der Unternehmer die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 6305
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber auf Grund § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" bestellt.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Während der Zeit mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
Der Betreuungsumfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der Vorschrift vorgegeben. Ergänzend ermittelt der Betrieb Art und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung selbst auf der Basis des vorgegebenen ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 12716