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Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Stellung werden in der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1), der DGUV Information 211-004 (bisher: BGI 517) und der DGUV Information 211-011 (bisher: BGI 587) näher erläutert: "Der Sicherheitsbeauftragte ist unabhängig ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 12433
Auf dem jeweiligen Wertstoffhof müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26 i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12743
In der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" ist unter Ziffer 4.8.1 nachzulesen, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Ein Unternehmer fällt nicht unter den Begriff des Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII). Ersthelfer (§ 26 DGUV ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 1841
Die Pflicht zur Bestellung der Ersthelfer und die Anzahl wird gemäß der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb / die Verwaltung definiert. Es ist § 26 der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" maßgebend: "(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der BGV A1 i.V.m. § 22 SGB VII. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1), der DGUV Information 211-004 (bisher: BGI 517) und der DGUV Information 211-011 (bisher: BGI 587) näher erläutert. Die Bestimmung der notwendigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten obliegt ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Unter Ziffer 4.2.2 der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) findet sich jetzt eine ähnliche Formulierung, allerdings fehlt der entscheidende Satz: Ebenso wenig können Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Wir wissen nicht, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt oder ob diese Formulierung bewusst ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 6233
In dem jeweiligen Betrieb/Betriebsteil müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26 i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 5 % bzw. 10 ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
Ja, der Sicherheitsbeauftragte ist auch nach § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- zu unterweisen. Die Unterweisung nach § 12 (1) ArbSchG umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Eine externe Schulung erfüllt diese Anforderungen nicht. Analoge Forderungen zu § 12 ArbSchG ergeben sich aus § 4 DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 21119
Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen. Des Weiteren wird in der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (zu § 20 Sicherheitsbeauftragte) ausgeführt, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form erfolgen sollte. Nach Ihrer ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 13033
Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb sind unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- getroffen: Mit dem dritten Abschnitt -Erste Hilfe- der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention", werden Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb und zu Ersthelfern getroffen, die die zur Erfüllung der sich aus § 10 ArbSchG ergebenden Pflichten konkretisieren. Zu entnehmen ist den v.g ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3099
Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig im Betrieb anwesenden versicherten Personen. In der der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" wird unter Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" u.a. folgendes erläutert: Abweichen von der festgelegten Zahl Das Einvernehmen, von der Zahl der Ersthelfer abzuweichen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 11766
Die allgemeine Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern wird in verschiedenen Rechtsvorschriften und Regelungen gefordert. So muss nach § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- eine wirksame Erste Hilfe nicht nur für die Beschäftigten sichergestellt werden, sondern es ist auch "der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen". In der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16975
, dass Ihre Subunternehmen dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt sind. Weitergehende Auskünfte zur Bestellung von Ersthelfern sollte Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft erteilen können (siehe § 26 der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) - Grundsätze der Prävention). ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3102
einer elektrischen Anlage betreffen, vom Unternehmer auf die Elektrofachkraft delegiert. Diese Pflichtenübertragung muss zwingend schriftlich vorgenommen und von beiden Seiten unterschrieben werden. Grundlage dafür ist u.a. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und § 13 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) (siehe auch Informationen unter www.arbeitsschutz.nrw.de Themenfelder Arbeitsschutzsystem ...
Stand: 03.09.2014
Dialog: 11794
. in internationationalen Zonen) anzuwenden sind. Weitere Informationen zur Entsendung ins Ausland und Erste Hilfe können Sie dem Merkblatt der DGUV entnehmen: "Grundsätzlich sind - ebenso wie bei den Maßnahmen zur Unfallverhütung - die für die Erste Hilfe in Deutschland geltenden Vorschriften auch bei einer Auslandstätigkeit zugrunde zu legen. Für die Sicherstellung der Ersten Hilfe sind im Ausland die gleichen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12155
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
Im Sinne der DGUV Information 205-023 (bisher: BGI/GUV-I 5182) "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" ist fachkundig, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit alleine reicht nicht aus, um ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 20680
Verfahrens und der zu betrachtenden möglichen Aufgaben.Vor- und Nacharbeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 nicht näher angesprochen. Allerdings enthält die Grundbetreuung gemäß Anlage 2 das Aufgabenfeld 9 mit folgenden Aspekten:9 Selbstorganisation9.1 Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)9.2 Wissensmanagement entwickeln und nutzen9.3 Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 12716
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arb ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. In der DGUV Information 205-23 "Brandschutzhelfer" (bisher BGI/GUV 5182) heißt es unter Nr. 1.2: "Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22008