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Was ist im Sinne der DGUV Information 205-023 unter einer "Fachkraft für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz" zu verstehen?
KomNet Dialog 20680
Stand: 07.11.2014
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Brandschutzbeauftragte / Evakuierungsbeauftragte
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Kaum ist die neue DGUV Information 205-023 auf dem Markt, stellt sich schon die Frage, was eigentlich eine "Fachkraft für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz" ist, wie sie unter Punkt 4 "Qualifikation der Ausbilder/Fachkunde der Ausbilder" in der vorgenannten Schrift zu finden ist?
Antwort:
Im Sinne der DGUV Information 205-023 (bisher: BGI/GUV-I 5182) "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" ist fachkundig, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit alleine reicht nicht aus, um Brandschutzhelfer auszubilden. Hier ist eine spezielle Zusatzausbildung im Bereich des Brandschutzes, wie z. B. als Brandschutzbeauftragter, erforderlich.