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Was ist im Sinne der DGUV Information 205-023 unter einer "Fachkraft für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz" zu verstehen?

KomNet Dialog 20680

Stand: 07.11.2018

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Brandschutzbeauftragte / Evakuierungsbeauftragte

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Frage:

Was ist im Sinne der DGUV Information 205-023 unter einer "Fachkraft für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz" zu verstehen?

Antwort:

Im Sinne der DGUV Information 205-023 (bisher: BGI/GUV-I 5182) "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" ist fachkundig, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.


Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit alleine reicht nicht aus, um Brandschutzhelfer auszubilden. Hier ist eine spezielle Zusatzausbildung im Bereich des Brandschutzes, wie z. B. als Brandschutzbeauftragter, erforderlich.