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Gemäß § 1 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine Baustelle im Sinne der Verordnung ein Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. Die Nr. 3 und 4 der RAB 10 bestimmt die Begriffe einer "Baulichen Anlage" sowie die "Änderung einer baulichen Anlage". Demnach wird unter Änderung ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 27187
Die Ausbildung zum Maschinenbauingenieur allein erfüllt noch nicht die Voraussetzungen der baufachlichen Kenntnisse gemäß RAB Teil A. Die erforderlichen Kenntnisse können aber im Laufe der beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Welche und wie weitreichend die baufachlichen Kenntnisse sein müssen, hängt letztlich von der Art und dem Umfang der zu koordinierenden Baumaßnahme ab. Eine pauschale ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25994
Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse sowie - Berufliche Erfahrung in Planung und/oder Ausführung verfügen. Einen gesonderten Qualifikationsnachweis für Koordinatoren fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) nicht.Nähere Informationen über die Qualifikati ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 2108
Baustellenkoordinatoren (§ 3 Baustellenverordnung/BaustellV) haben eine Unterstützungsaufgabe gegenüber dem Bauherrn und den sonstigen am Bau Beteiligten. Gegenstand der Unterstützungsaufgabe ist es, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten.In der Ziffer 3 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30 sind die Aufgaben des Koo ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 2109
Grundsätzlich sieht die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen gesonderten Qualifikationsnachweis für den Koordinator vor. Er muss "geeignet" sein (BaustellV, §3 (1)).Diese Eignung wird in der RAB 30 (Geeigneter Koordinator) spezifiziert. Auch hier wird kein bestimmter Qualifikationsnachweis gefordert. Die Forderung nach einer Fortbildung, freiwillig oder zwingend, wird nicht gestellt.Weit aushol ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 18803
Konkrete Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht vorhanden. Solche Regelungen können aber zusätzlich vertraglich vereinbart werden. So kann beispielsweise im Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem SiGeKo festgelegt werden, dass dem SiGeKo ein zentraler Ansprechpartner der ARGE in Sa ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
Zu dem geschilderten Problem gibt es eine eindeutige Aussage in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 10. Dort heißt es unter Ziffer 23:"Stellt der Koordinator fest, dass auf der Baustelle tätige Arbeitgeber oder Unternehmer ohne Beschäftigte seine Hinweise oder den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nicht berücksichtigen, so hat er dies, soweit ihm zur Durchsetzung erforderlicher Maß ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 5362
Rechtliche Grundlage für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und für den Baustellenkoordinator (SiGeKo: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen) die Baustellenverordnung (BaustellV) Hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche Funktionen im betrieblichen Arbeitsschutzsystem.Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbei ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
Generell gilt nach der Baustellenverordnung (BaustellV) § 5 (3): "Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten wird durch die Maßnahmen nach §§ 2 und 3 nicht berührt." D. h. unabhängig von den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung (wie Vorhandensein eines SiGeKo oder Vorliegen eines SiGePlans) ist der Arbeitgeber nach den einschlägigen Vorschr ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
In der LASI-Veröffentlichung – LV 64 – „Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" ist hierzu unter der Nummer 2.1.7 folgendes nachzulesen: „Frage zu § 18 ASiG – Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für Einsatz von Ärzten in WeiterbildungIst in den Fällen, in denen Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin/ Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin eigenständig betriebsärztlich t ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42743
Die Anforderung an einen SiGe-Koordinator ist über die Baustellenverordnung (BaustellV) in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisiert. Die RAB 30 beschreibt die Anforderungen gegliedert in baufachliche-, arbeitsschutzfachliche- und spezielle Koordinatorenkenntnisse sowie die Berufserfahrung. Ein Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren sieht die BaustellV nicht vor. Die K ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 15356
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung als K ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigke ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Ein besonderer Baustellenleiter muss durch die auftraggebende Firma nicht bestellt werden.Sofern der Auftraggeber (also der Bauherr) nicht in der Lage ist, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung selbst durchzuführen, muss ein externer Koordinator bestellt werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch geschehen.Dem Koordinator müssen allerdin ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gefordert. Der SiGeKo muss vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen zu ergreifen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten“ f ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
Es ist fraglich, inwieweit ein SiGe-Koordinator überhaupt verpflichtet ist Firmen zu „unterweisen“.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Pflicht seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.Aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung (BaustellV) lassen sich insofern nicht einmal grundsätzl ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden au ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter General ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Der Generalunternehmer kann im Rahmen der BaustellV nur als Beauftragter (Dritter) des Bauherrn tätig werden. Der Koordinator ist nach der BaustellV nur dem Bauherrn verpflic ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094