Ergebnisse 1 bis 20 von 31 Treffern
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei unterschiedliche Rechtsbereichen unterschieden werden. Zum einen das Bauordnungsrecht (hier: Industriebaurichtlinie) und zum anderen das Arbeitsschutzrecht (hier: Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV, ASR A 2.2).Die Industriebaurichtlinie regelt laut Erlass des Bauministeriums NRW die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten, d. h. ...
Stand: 29.10.2021
Dialog: 21148
) genannt.Die ArbStättV fordert im Anhang unter Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände":"(1) Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. (2 ...
Stand: 25.08.2020
Dialog: 43262
Nach dem Punkt 2.2 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Die Anzahl und Bereitstellung wird unter Punkt 5.2 der ASR A2.2 ...
Stand: 16.07.2021
Dialog: 21577
Reinigungszyklen festlegen. Die Umsetzung der Maßnahme hat der Unternehmer zu veranlassen und deren Wirksamkeit zu kontrollieren. Kommt der Unternehmer zu der Erkenntnis, dass die Maßnahme nicht ausreichend ist, sind die Reinigungszyklen zu erhöhen oder andere Maßnahmen zu treffen. Möglicherweise kann die BGHM im Rahmen einer vor Ort Beratung eine Empfehlung bezüglich Reinigungszyklen aussprechen. ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 5996
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 04.06.2025
Dialog: 24921
der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben. Hierbei ist auf eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte zu achten (Kapitel 5 der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"). ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 6507
Zur Qualifikation für Personen, die nach § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes für Aufgaben der Brandbekämpfung und/oder Evakuierung benannt sind, existieren keine erläuternden Arbeitsschutzvorschriften. Extern angebotene Schulungen, die ein ausreichendes Wissen vermitteln, dauern in der Regel weniger als einen Tag. Die Qualifikation kann jedoch auch durch eine interne Unterweisung, die z. B ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 2365
Löschanlagen sind grundsätzlich Einrichtungen, die unter die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und die jeweilige Landesbauordnung fallen. Gleichzeitig ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzuwenden, wenn die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung überwiegend mit der Arbeit zusammenhängt. (vergl. die LASI-Leitlinie ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 14535
zum Beispiel eine Absprache hinsichtlich der zu stellenden Feuerlöscher, muss jeder Arbeitgeber seinen Bereich ausreichend ausstatten. Anhaltepunkte für den Umfang finden sich in der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Brandschutzbegehungen sind keine zwingende Anforderung, sondern eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, sich davon zu überzeugen, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Brandschutz ergriffen wurden ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 4554
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöschern finden sich unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach gilt Folgendes:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 3428
Bei der Verwendung von flüssigem Sauerstoff ist primär die Anreicherung von Sauerstoff zu vermeiden. Dies sollte in der Regel durch eine technische Lüftung geschehen, bei deren Ausfall eine Warnung erfolgt. Neben einer ausreichenden Luftwechselrate ist auch auf eine bodennahe Absaugung zu achten. Daneben sind brennbare Stoffe zu vermeiden, insbesondere Böden und Wände sollten aus nichtbrennbaren ...
Stand: 09.09.2015
Dialog: 4613
) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
und Materialien,c)der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.(2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.(3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42456
der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c)der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.(2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574
sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen." in Verbindung mit Anhang Nummer 2.2 ArbStättV"2.2 Maßnahmen gegen Brände (1) Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls ...
Stand: 08.08.2023
Dialog: 14461
unter veränderten Nutzungsbedingungen noch ausreichend sicher sind, ist das Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung zu berücksichtigen. Der Hersteller sollte mit einbezogen werden.""10.2 Sicherheitstechnische Prüfung...(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 43963
Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten gewährleisten. § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert, dass sich die in § 6 Absatz 1 beschriebenen Unterweisungen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 29191
nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. (2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben ...
Stand: 19.12.2016
Dialog: 28096
Die Pflicht zur Unterweisung mit einem Feuerlöscher besteht nur für die Brandschutzhelfer. Es empfiehlt sich aber, alle Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher zu unterweisen.Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.Der Arbeitgeber muss ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 42569
eingesetzt werden, da sie nur wenig zu Reaktionen mit den Chemikalien im Labor neigen und die Atmung im mit Löschmittel gefluteten Raum ausreichend ermöglichen, dabei ausreichend umweltverträglich sind. Außerdem kann die Bereitstellung von Löschsand, Speziallöschmitteln, Feuerlöschdecken und Gegenständen zum Abdecken erforderlich sein. In den meisten Fällen werden zur Brandbekämpfung im Laboratorium ...
Stand: 20.10.2014
Dialog: 22121