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Gibt es auch für Betriebe eine Rauchmelderpflicht?

KomNet Dialog 28096

Stand: 19.12.2016

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Brandmeldeeinrichtungen

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Frage:

Gibt es auch für Betriebe eine Rauchmelderpflicht?

Antwort:

Auch nach der Änderung der Landesbauordnung NRW gibt es nach unserem Kenntnisstand keine grundsätzliche Pflicht für die Installation von Rauchmeldern im gewerblichen Bereich.


Grundsätzliche Anforderungen zum Brandschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannt.


Die ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände":


(1) Arbeitsstätten müssen je nach

a. Abmessung und Nutzung,

b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,

c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen

mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.

(2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.

(3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können.


Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird die Forderung nach Brandmeldern nicht näher konkretisiert. Sofern sich nicht aus Bau- oder Sonderbauvorschriften konkretisierende Anforderungen an Brandmelder ergeben, muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich mit Unterstützung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung entscheiden, ob Brandmelder erforderlich sind. Hierzu finden Sie weitere Informationen in der DGUV Information 205-001 (bisher: BGI 560) "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz"


Für diesbezügliche weitergehende Auskünfte sollte eine entsprechende Frage direkt an die für Sie zuständige Baubehörde gerichtet wenden.


Hinweise:

Auf die Informationen des MBWSV NRW möchten wir hinweisen.


Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen.