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Ab wieviel Liter Oel oder Fett wird ein Fettbrandfeuerlöscher gefordert?
KomNet Dialog 3428
Stand: 18.09.2015
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ab wieviel Liter Oel oder Fett wird ein Fettbrandfeuerlöscher gefordert?
Antwort:
Entsprechend den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsstätten je nach Abmessung und Nutzung, der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien sowie der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten - ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" bestimmt, wie die entsprechende Anzahl zu ermitteln ist.
Konkrete Regelungen finden sich in der DGUV Regel 110-002 (bisher: BGR 111) "Arbeiten in Küchenbetrieben, unter Ziffer 1.2.12 "Fritteusen" werden geeignete Feuerlöscher für Fette in Abhängigkeit der Füllmenge gefordert. Welche Geräte geeignet sind, beschreiben die nachfolgenden Artikel der BGN: Artikel 1 BGN; Artikel 2 BGN; Artikel 3 BGN!
Die geeigneten Feuerlöscher erhalten Sie von dem örtlichen Fachhandel.
Einen Online Rechner zur Berechnung der Anzahl der Feuerlöscher bietet ihnen das Institut ASER e.V., Wuppertal, an: http://www.institut-aser.de/out.php?idart=458&searchTerm=feuerl%F6scher .