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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen alle Beschäftigten eines Unternehmens in der praktischen Handhabung von Feuerlöschern unterwiesen werden?

KomNet Dialog 42569

Stand: 04.09.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Organisatorischer Brandschutz

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Frage:

Müssen alle Mitarbeiter eines Unternehmens in der praktischen Handhabung von Feuerlöschern unterwiesen werden, oder reicht es aus, wenn dies nur mit den Brandschutzhelfern erfolgt?

Antwort:

Die Pflicht zur Unterweisung mit einem Feuerlöscher besteht nur für die Brandschutzhelfer. Es empfiehlt sich aber, alle Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher zu unterweisen.

Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten gewährleisten. § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert, dass sich die in § 6 Absatz 1 beschriebenen Unterweisungen auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken müssen, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.

In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter dem Punkt 7 Regelungen zur allgemeinen Unterweisung und zur Unterweisung von Brandschutzhelfern. 

Hiernach sind Brandschutzhelfer im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

Zu einer fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer gehören auch praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Auf die DGUV Information 205-001 - Brandschutz in der Praxis weisen wir. Darüber hinaus sind ggf. auch die Regelungen der Sachversicherer zu beachten (z.B. VdS 2213 - Brandschutzausbildung im Betrieb, VdS 2082 - Brandschutzkonzept für Hotel- und Beherbergungsbetriebe, ...).