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sowie der Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten Hilfe erfolgt nach Anlage 1 Punkt 4 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Erste-Hilfe-Räume sind mit dem Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“ zu kennzeichnen." ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
Grundsätzliche Anforderungen zum Brandschutz sind unter § 10 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" des Arbeitsschutzgesetzes getroffen:(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat ...
Stand: 28.01.2024
Dialog: 11506
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist hier die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in Verbindung mit hrem Anhang heranzuziehen. Im Anhang unter dem Punkt 4.3 Erste-Hilfe-Räume ist nachzulesen, dass Erste-Hilfe-Ausstattung neben dem Erste-Hilfe-Raum überall dort aufzubewahren ist, wo es die Arbeitsbedingungen erfordern. Sie muss leicht zugänglich und einsatzbereit sein. Die Aufbewahrungsstellen ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 22637
von Brandschutzordnungen oder Evakuierungsplänen." In Bezug auf die erforderlichen Qualifikationen wird im § 10 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz gefordert:"Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 23568
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 24921
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Maßnahmen des Brandschutzes muss der Arbeitgeber vielmehr gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 5192
A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unter dem Punkt 5.1 "Branderkennung und Alarmierung" ist hier folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können. Die Möglichkeit zur Alarmierung von Hilfs- und Rettungskräften muss ...
Stand: 25.08.2020
Dialog: 43262
und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen (Kompensationsmassnahmen). Eine Hilfe zur Ermittlung der notwendigen Feuerlöscher kann das Positionspapier vom Bundesverband Technischer Brandschutz e.v. (BVFA) sein, das weitere Hinweise, wie zukünftig zu verfahren ist, gibt. Das Löschvermögen von Feuerlöschern wird anhand der Hilfsgröße - Löschmitteleinheiten - (LE) berechnet ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Es ist somit grundsätzlich dem Arbeitgeber überlassen, auf welche Art und Weise in einem Brandfall ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 14874
, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind (§ 10 ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 12305
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert in § 4 Abs. 4 "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in § 4 Abs. 4 "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 5314
) genannt.Die ArbStättV fordert im Anhang unter Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände":"(1) Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. (2 ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42291
zu ergreifen. Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dazu gehört z. B. die Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Brandschutz- bzw. Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 10459
, Wandhydranten, Löschanlagen etc. Es wird allerdings Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung genommen. Diese ist also das maßgebliche Instrument, mit dessen Hilfe die weiteren Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung näher erläutert werden müssen. Die Grundausstattung muss mit Feuerlöschern, deren Rating jeweils 6 LE besitzen, erfolgen. Optional werden in der Gefährdungsbeurteilung weitere Feuerlöschgeräte ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24119
muss Bestandteil der Notfallplanung sein. Ebenso sind die jeweiligen Maßnahmen als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Hinweise: Hilfe bei der Umsetzung von angepassten Notfallplänen und Übungsmaßnahmen erteilen unter anderem die Berufsfeuerwehren. Sollten für eingeschränkte Personen Evakuierungsstühle oder andere technische Hilfsmittel vorhanden sein, bieten in der Regel ...
Stand: 27.03.2014
Dialog: 20748
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Maßnahmen des Brandschutzes muss der Arbeitgeber vielmehr gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 2170
Grundsätzlich sollte die Reinigung regelmäßig durch Aufsaugen mit einem geprüften Industriestaubsauger erfolgen. Feste Reinigungszyklen können von hier aus nicht festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeuteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte der Unternehmer R ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 5996
Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538