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Können Sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Mitarbeiter von der Brandschutzschulung (Theorie und Praxis) befreit werden?

KomNet Dialog 20748

Stand: 27.03.2014

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Brandmeldeeinrichtungen

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Frage:

Können Sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Mitarbeiter von der Brandschutzschulung (Theorie und Praxis) befreit werden?

Antwort:

Grundsätzlich nein!

Die Verpflichtung zur regelmäßigen Unterweisung gilt für alle Beschäftigten. Natürlich sind etwaige Einschränkungen und Behinderungen besonders zu berücksichtigen. Form und Durchführung von Unterweisungen sind entsprechend der personellen Voraussetzungen anzupassen. Gerade im präventiven Bereich und bei Verhaltensregeln ist es enorm wichtig, dass alle Beschäftigten den gleichen Wissensstand haben.

Auch bei Feuerlösch- und Evakuierungsübungen sollten eingeschränkte Personen unbedingt, ihrer jeweiligen Behinderung entsprechend, eingebunden werden. Zudem ist es außerordentlich wichtig, dass die übrigen Beschäftigten ihr Verhalten im Notfall kennen und die entsprechenden Maßnahmen mit den behinderten Kollegen eingeübt haben.

Der Umgang mit behinderten Menschen in Notfällen muss Bestandteil der Notfallplanung sein. Ebenso sind die jeweiligen Maßnahmen als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

Hinweise:
Hilfe bei der Umsetzung von angepassten Notfallplänen und Übungsmaßnahmen erteilen unter anderem die Berufsfeuerwehren.

Sollten für eingeschränkte Personen Evakuierungsstühle oder andere technische Hilfsmittel vorhanden sein, bieten in der Regel auch die Hersteller Übungs- und Schulungsprogramme an.