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Absatz 2 BetrSichV ist bei der Gefährdungsbeurteilung insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:"1.die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,2.die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 3723
, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden.Grundsätzlich ist jedes Arbeitsmittel somit den jeweiligen sicherheitstechnischen und ergonomischen Erfordernissen optimal anzupassen. Da die Anforderungen und die sich daraus ergebenen Maßnahmen sehr unterschiedlich sein können, sollte der Bürostuhl als Arbeitsmittel Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.In § 6 ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 8210
Der beschriebene Fall lässt sich rechtlich gut mit den Mitteln der Lastenhandhabungsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regeln. Hierbei ist allerdings nicht -wie zu vermuten- die Schwere der Last das Problem, sondern die Anzahl der Umsetzvorgänge einer relativ leichten Last, in Verbindung mit der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatz (Stehplatz), des Arbeitsmittels ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
Eine konkrete gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung von sogenannten 24-Stunden-Stühlen existiert nicht. Allerdings ist es Arbeitgeberpflicht, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für ergonomisch einwandfreie Arbeitsmittel zu sorgen, wozu auch ein Sitzmöbel am Arbeitsplatz gehört. Grundlage sind § 3 Betriebssicherheitsverordnung sowie § 3a der Arbeitsstättenverordnung.Grundsätzlich ...
Stand: 08.04.2024
Dialog: 29468
Höhenverstellbarer SchreibtischEine Vorschrift, die dazu zwingt, alle Schreibtische höhenverstellbar auszurüsten, ist uns nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen.Der Trend der Tischhöhen geht zur Anpassung ...
Stand: 27.11.2024
Dialog: 42728
Nach Nummer 6 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 4208
unter Zugrundelegung des Anhangs geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden. 2) Können diese manuellen Handhabungen von Lasten nicht vermieden werden, hat ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 21973
Für den Arbeitgeber besteht gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die grundsätzliche Verpflichtung dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden. (§ 6 BetrSichV).Auch ist der Arbeitgeber gemäß § 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verpflichtet ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 12306
von unter 10 geht man von einer geringen Belastung aus bzw. ist eine Gesundheitsgefährdung durch körperliche Überbeanspruchung unwahrscheinlich. Je nach Punktwert liegen erhöhte, wesentlich erhöhte oder hohe Belastungen vor, die Gestaltungsmaßnahmen sinnvoll, angezeigt oder erforderlich machen. Der Arbeitsplatz ist daher vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung der Fachkraft ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 27320
Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit fällt unter die Lastenhandhabungsverordnung. Diese Vorschrift enthält keine Grenzwerte, mit denen ein Verbot des Hebens und Tragens gekoppelt ist. Sie schreibt vielmehr dem Arbeitgeber vor:1. eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Maßnahmen daraus abzuleiten;2. bei der Übertragung von Aufgaben die körperliche Eignung der Beschäftigten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 29188
Der Arbeitgeber ist auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen. Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung muss im vorliegenden Fall die Belastung der Beschäftigten beim Entleeren der Müllbehälter ermittelt und bewertet werden. Hilfestellung bietet ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 4263
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist ein Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten durch Heben, Tragen oder Ziehen bei der Arbeit nicht gesundheitlich beeinträchtigt werden.Auf die DGUV Information 207-010 "Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung - Damit der Mensch nicht zur Last ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 14553
eine Umstrukturierung des Arbeitsplatzes hin zur Mischarbeit (Wechsel von Stehen, Sitzen und Gehen) angestrebt werden.Vergleiche dazu die Broschüre der BAuA "Stehend K.O.?. Wenn Arbeit durchgestanden werden muss....." (https://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A38.html).Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber mit Unterstützung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes und der Fachkraft ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 16007
oder erforderlich machen. Der Arbeitsplatz ist daher vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und ggf. des Betriebsrates anhand der Leitmerkmalmethode zu beurteilen.Zur Abschätzung der Gefährdung kann auch die sogenannte "Hettinger"-Tabelle von Prof. Hettinger von 1981 herangezogen werden. Nach der Hettinger - Tabelle ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 10980
vermutet werden, dass eine Gefährdungsbeurteilung vernünftigerweise zu dem Ergebnis kommen müsste, dass für diesen Arbeitsplatz ein geeigneter Tritt zur Überwindung des Höhenunterschieds bereitgestellt werden sollte.Wir raten Ihnen, einen Ortstermin mit der für Ihren Betrieb zuständigen Arbeitsschutzbehörde und/oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu vereinbaren. Die zuständigen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 27395
Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Nicht an jedem Arbeitsplatz, an dem viel gestanden wird, erfolgt auch automatisch "andauernde Steharbeit". Anforderungen für Steharbeit, wenn sie nicht mit dem Bewegen schwerer Lasten verbunden ist, sind im deutschen Arbeitsschutzrecht kaum vorhanden. Hier sollte unbedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Beschäftigten ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 19628
und Körperhaltung notwendige Bestuhlung muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich nach dem Arbeitsschutzgesetz ermitteln, dokumentieren und beschaffen.Hinweis:Die DIN Normen können kostenpflichtig über den Beuth Verlag bezogen werden. ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 12521
Zeitanteil, Lastgewicht, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen gewichtet und anschließend bewertet.Weiterführende Hilfestellungen und Verweise:Weitergehende Informationen zur Thematik werden u. a. auf der Seite Gefährdungsbeurteilung mithilfe der Leitmerkmalmethode der BAuA angeboten.Die BAuA hat im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben, Halten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 16495
und psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu beurteilen (§ 3 ArbStättV). Es ist daher angebracht, den Sachverhalt im Arbeitsschutzausschuss (falls vorhanden) zu thematisieren. ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 6037