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Ist die Aussage richtig, dass an jedem Steharbeitsplatz eine Anti-Ermüdungsmatte Vorschrift ist?

KomNet Dialog 19628

Stand: 03.03.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Ergonomie > Ergonomie von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln

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Frage:

Vor einigen Tagen war in unseren Betrieb der TAB zu Gast. Dabei wurden wir darauf hingewiesen, dass an jedem Steharbeitsplatz eine Anti-Ermüdsungsmatte Vorschrift wäre. Ist dies richtig, und in welcher Regel steht diese Anforderung?

Antwort:

In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 - Fußböden wird in Punkt 4, Allgemeines, folgendes ausgeführt:

"(12) An dauerhaft eingerichteten Arbeitsplätzen, an denen andauernde Steharbeit erforderlich ist, muss der Fußboden ausreichend wärmegedämmt (siehe Abschnitt 7 Absatz 1) und zur Verminderung der Belastungen des Skelett- und Bewegungssystems ausreichend stoßdämpfend und elastisch sein. Sofern dies nicht gegeben ist, muss der jeweilige Arbeitsplatz mit einem entsprechenden Bodenbelag ausgestattet werden. Die Verwendung von Fußbodenauflagendarf nicht zur Entstehung von Stolperstellen führen.

Um andauernde Steharbeit handelt es sich spätestens dann, wenn die jeweilige Tätigkeit über einen Zeitraum von mehr als 4 Stunden im Stehen ausgeführt werden muss und dabei nur geringe Ausgleichsbewegungen und kein Wechsel zwischen Stehen, Gehen oder Sitzen möglich ist.

Ein ausreichend wärmedämmender, stoßdämpfender und elastischer Fußboden bzw. Bodenbelag ist auch für Tätigkeiten empfehlenswert, die ein längeres Stehen erfordern, aber keine andauernde Steharbeit darstellen."


Um die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme zu ermitteln, sollte für die betroffenen Arbeitsplätze eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Nicht an jedem Arbeitsplatz, an dem viel gestanden wird, erfolgt auch automatisch "andauernde Steharbeit". Anforderungen für Steharbeit, wenn sie nicht mit dem Bewegen schwerer Lasten verbunden ist, sind im deutschen Arbeitsschutzrecht kaum vorhanden. Hier sollte unbedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Beschäftigten erfolgen.

Auf die Broschüre "Stehend K.O.? Wenn Arbeit durchgestanden werden muss ..." der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin weisen wir hin.