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Ist die Aussage richtig, dass an jedem Steharbeitsplatz eine Anti-Ermüdungsmatte Vorschrift ist?

KomNet Dialog 19628

Stand: 03.03.2021

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Ergonomie > Ergonomie von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln

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Frage:

Vor einigen Tagen war in unseren Betrieb der TAB zu Gast. Dabei wurden wir darauf hingewiesen, dass an jedem Steharbeitsplatz eine Anti-Ermüdsungsmatte Vorschrift wäre. Ist dies richtig, und in welcher Regel steht diese Anforderung?

Antwort:

In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.5/1.2 wird in Punkt 4, Allgemeines, folgendes ausgeführt:


"(...)

(12) Soweit sich andauernde Steharbeit nicht vermeiden lässt, müssen die Fußböden an den Steharbeitsplätzen ausreichend wärmegedämmt und zur Verminderung der Belastungen des Skelett- und Bewegungssystems mit ergonomischen Bodenbelägen (ausreichend stoßdämpfend und elastisch) ausgestattet sein. Die Verwendung von Fußbodenauflagen darf nicht zur Entstehung von Stolperstellen führen."


Um die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme zu erfahren, sollte für die betroffenen Arbeitsplätze eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Nicht an jedem Arbeitsplatz, an dem viel gestanden wird, erfolgt auch automatisch "andauernde Steharbeit". Anforderungen für Steharbeit, wenn sie nicht mit dem Bewegen schwerer Lasten verbunden ist, sind im deutschen Arbeitsschutzrecht kaum vorhanden. Hier sollte unbedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsarzt, Sifa und Beschäftigten erfolgen.


Weitere wertvolle Hilfestellungen finden Sie in der LASI-Handlungsanleitung LV 50 "Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit".