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KomNet-Wissensdatenbank

Darf der Arbeitgeber Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz entfernen bzw. verbieten oder muss er solche zur Verfügung stellen?

KomNet Dialog 16007

Stand: 24.04.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Ergonomie > Ergonomie von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln

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Frage:

Gibt es Richtlinien oder Vorgaben, die angeben, ob eine Sitzhilfe oder ein Stuhl in der Produktion am Arbeitsplatz nicht notwendig oder erforderlich ist, also der Arbeitende ständig stehen muss (bis auf seine Pausen)? - Hintergrund: Die bisher am Arbeitsplatz befindlichen Stühle wurden seitens der Geschäftsleitung entfernt, so dass jetzt keine Möglichkeit der Entlastung mehr besteht, bis eben auf die Pausen.

Antwort:

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter Nummer 3.3 des Anhangs zur ArbStättV, dass eine Arbeit, die ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder wenn es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitsplatz aufgestellt werden, obwohl es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, müssen den Beschäftigten in der Nähe der Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden.


Da ständiges Stehen als belastend einzustufen ist, müssen unter Beachtung der Anforderungen der ArbStättV geeignete Sitzgelegenheiten oder Stehhilfen am Arbeitsplatz bereitgestellt werden. Sofern dies nicht möglich ist, sollte eine Umstrukturierung des Arbeitsplatzes hin zur Mischarbeit (Wechsel von Stehen, Sitzen und Gehen) angestrebt werden.


Vergleiche dazu die Broschüre der BAuA "Stehend K.O.?. Wenn Arbeit durchgestanden werden muss....." (https://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A38.html).


Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber mit Unterstützung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu ermitteln und festzulegen, welche Maßnahmen zu treffen sind. Sofern ein zeitweiliges Sitzen am Arbeitsplatz vorher betrieblich möglich war, erscheint es uns nicht plausibel, warum dies nicht weiter möglich sein soll.