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Gibt es eine eindeutige Vorschrift, wieviel Gewicht Frauen bei der Arbeit im Betrieb tragen bzw. heben dürfen?

KomNet Dialog 27320

Stand: 23.10.2022

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Ergonomie > Heben, Tragen, Schieben, Ziehen, Stehen

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Frage:

Gibt es eine eindeutige Vorschrift, wieviel Gewicht Frauen bei der Arbeit im Betrieb tragen bzw. heben dürfen? Die Lastenhandhabungsverordnung gibt leider keine konkreten Grenzwerte an. Gibt es konkrete Festlegungen?

Antwort:

In der Lastenhandhabungsverordnung werden zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ergeben können, Festlegungen getroffen und werden vom Arbeitgeber Maßnahmen gefordert, um die manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit mit sich bringen, insbesondere der Lendenwirbelsäule, zu vermeiden.

Konkrete Grenzwerte sind in der Lastenhandhabungsverordnung allerdings nicht festgelegt. Dazu hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) eine Leitmerkmalmethode entwickelt, die mit der "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" (LV 9) veröffentlicht worden ist.


Bei der Leitmerkmalmethode Heben, Tragen und Halten von Lasten werden

- Zeitanteil,

- Lastgewicht (Gewichtung erfolgt getrennt nach Männern und Frauen)

- Körperhaltung und

- Ausführungsbedingungen

gewichtet und anschließend bewertet.


Nur bei einem Punktwert von unter 10 geht man von einer geringen Belastung aus bzw. ist eine Gesundheitsgefährdung durch körperliche Überbeanspruchung unwahrscheinlich. Je nach Punktwert liegen erhöhte, wesentlich erhöhte oder hohe Belastungen vor, die Gestaltungsmaßnahmen sinnvoll, angezeigt oder erforderlich machen. Der Arbeitsplatz ist daher vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und ggf. des Betriebsrates anhand der Leitmerkmalmethode zu beurteilen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet auf ihren Internetseiten umfangreiche Informationen zur Durchführung der seitens des Arbeitsschutzgesetzes und der Lastenhandhabungsverordnung geforderten Gefährdungsbeurteilung.


Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden fordern Arbeitsschutzgesetz und Lastenhandhabungsverordnung eine Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Maßnahmen, wenn eine Gefährdung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.


Fazit:

Aufgrund der Vielzahl an Einflussfaktoren kann nicht allgemein beantwortet werden, welche Gewichte gehoben werden dürfen. Dies ist immer auf den Einzelfall abzustellen. Als Richtwert kann aber gelten, dass häufiges, regelmäßiges Heben und Tragen von Lasten über 10kg durch Frauen und über 20kg durch Männer zu vermeiden ist. Für Schwangere beträgt dieser Wert 5 kg.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Broschüre "Manuelles Heben, Halten und Tragen - Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode".


Aktueller Gesamthinweis:

Die BAuA hat im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten, manuelles Ziehen und Schieben von Lasten, manuelle Arbeitsprozesse, Ausübung von Ganzkörperkräften, Körperfortbewegung und Körperzwangshaltungen herausgegeben, die in deutscher und englischer Sprachversion mit Kurzanleitung den Betrieben zur Anwendung zur Verfügung stehen. Dazu wurde von der BAuA auch der entsprechende Forschungsbericht F 2333 herausgegeben (Band 1 zum MEGAPHYS-Gemeinschaftsprojekt).

Wie seit dem LMM-Entwicklungsbeginn im Jahr 1994 bisher systematisch vorgegangen wurde, werden auf der Basis des Forschungsberichts F 2333 wohl zukünftig auch wieder weitere Einzelformate zur LMM-Methodenfamilie von der BAuA den Betrieben zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden LASI-Veröffentlichungen zu den Leitmerkmalmethoden sind bisher noch nicht an den neuen Stand der Leitmerkmalmethoden angepasst worden, was wohl - wie bisher auch üblich - zukünftig systematisch noch geschehen wird.