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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Anforderungen werden an die Stühle einer rund um die Uhr besetzten Leitstelle gestellt?

KomNet Dialog 29468

Stand: 08.04.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Ergonomie > Ergonomie von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln

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Frage:

In unserer rund um die Uhr besetzten Leitstelle sollen die "24-Stunden-Leitstelle-Stühle" gegen "normale" Bürostühle ausgetauscht werden. Ist das zulässig? Oder an welchem Regelwerk kann mas sich bei der Beurteilung und Bewertung der Situation wenden?

Antwort:

Eine konkrete gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung von sogenannten 24-Stunden-Stühlen existiert nicht. Allerdings ist es Arbeitgeberpflicht, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für ergonomisch einwandfreie Arbeitsmittel zu sorgen, wozu auch ein Sitzmöbel am Arbeitsplatz gehört. Grundlage sind § 3 Betriebssicherheitsverordnung sowie § 3a der Arbeitsstättenverordnung.

Grundsätzlich müssen Sitzmöbel am Arbeitsplatz der Arbeitsaufgabe angemessen sein, so dass ein wenig belastendes Arbeiten während einer Schicht möglich ist. Die Stühle müssen, da sie im 24 Stunden Betrieb von unterschiedlichen Beschäftigten genutzt werden, leicht zu reinigen sein.

Weitere wichtige Kriterien bei der Stuhlauswahl sind u.a.:

- individuelle Anpassbarkeit,

- ergonomisch gute Gestaltung, wechselnde Sitzhaltungen möglich

- der Körper wird in allen Sitzpositionen gut abgestützt,

- es treten keine Durchblutungsstörungen der Beine auf,

- gute Standsicherheit.


Weitere Informationen finden Sie z.B. unter Nr. 8.3.2 der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung".