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Welcher Arbeitsstuhl sollte dem Personal in einem Kindergarten zur Verfügung gestellt werden?

KomNet Dialog 12521

Stand: 27.09.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Ergonomie > Ergonomie von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln

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Frage:

Welcher Arbeitsstuhl sollte dem Personal in einem Kindergarten zur Verfügung gestellt werden?

Antwort:

Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Beschäftigten Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann. Wenn es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind in der Nähe der Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten aufzustellen (Nummer 3.3 Anhang der ArbStättV). 


Auf die Arbeitsplätze in Kindertagesstätten sind die v. g. Vorschriften der ArbStättV anzuwenden. Das bedeutet konkret, dass für (Büro-)Arbeitsplätze in Kindertagesstätten den Beschäftigten Bürostühle zur Verfügung zu stellen sind. Allgemein anerkannte Regel für Bürostühle ist die Norm DIN EN 1335 Teil 1 bis 3. Andere Sitzgelegenheiten müssen ebenfalls ergonomisch richtig gestaltet und unfallsicher sein. Kinderstühle entsprechen diesen Anforderungen nicht, wenn sie von Erwachsenen genutzt werden müssen.


Für Arbeitsplätze an Gruppentischen sollte z. B. die Beschaffung eines ergonomischen Stuhles - sog. Erzieherinnen-Stuhl - erwogen werden. Dieser ähnelt einem Bürodrehstuhl, kann aber auf 35 bis 50 cm Sitzhöhe gesenkt werden. Dies ermöglicht, dass man mit Kindern in Augenhöhe arbeitet. "Normale" Bürostühle bieten diese Form der Niveauregulierung in der Regel leider nicht. Hinzu kommt, dass Kinderstühle, die von den Erzieherinnen und Erziehern benutzt werden, hinsichtlich der Stabilität sowie Größe und Form der Sitzfläche keinesfalls an den Bedürfnissen der Erwachsenen ausgerichtet sind. Darüber hinaus besteht daher auch eine Unfallgefahr.


Die für die jeweilige Tätigkeit und Körperhaltung notwendige Bestuhlung muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich nach dem Arbeitsschutzgesetz ermitteln, dokumentieren und beschaffen.


Hinweis:

Die DIN Normen können kostenpflichtig über den Beuth Verlag bezogen werden.