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KomNet-Wissensdatenbank

Muss der Arbeitgeber höhenverstellbare Schreibtische sowie ergonomisch geformte Mäuse und Tastaturen zur Verfügung stellen?

KomNet Dialog 42728

Stand: 24.05.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Ergonomie > Ergonomie von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln

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Frage:

Wir führen zur Zeit die Diskussion, ob der Arbeitgeber höhenverstellbare Schreibtische zur Verfügung stellen muss? Hier liegt die Betonung auf muss. Und müssen Arbeitgeber ergonomisch geformte Mäuse oder Tastaturen zur Verfügung stellen?

Antwort:

Höhenverstellbarer Schreibtisch

Eine Vorschrift, die dazu zwingt, alle Schreibtische höhenverstellbar auszurüsten, ist uns nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen.


Der Trend der Tischhöhen geht zur Anpassung der Schreibtischhöhe an die jeweilige Körpergröße der nutzenden Person mit einer deutlichen Bevorzugung von Schreibtischen, die sich zum Sitzen und Stehen eignen. 


Hinweise:

Die aktuellen Angaben des Standes der Wissenschaft finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA.

Auf die Informationen unter www.ergo-online.de (Büro-Arbeitstische zum Sitzen und Stehen) möchten wir hinweisen.


Tastatur unf Maus

Unter der Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:


"Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erforderlichen Bildschirmgeräte entsprechend anzuwenden."


Unter der Nummer 6.3 Absatz 2 findet sich zu der Tastatur noch folgendes:


"Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:

1.sie müssen vom Bildschirm getrennte Einheiten sein,

2.sie müssen neigbar sein,

3.die Oberflächen müssen reflexionsarm sein,

4.die Form und der Anschlag der Tasten müssen den Arbeitsaufgaben angemessen sein und eine ergonomische Bedienung ermöglichen,

5.die Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung gut lesbar sein."