Ergebnisse 1 bis 20 von 23 Treffern
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die Besucherplätze von Internetcafes, allerdings für die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten. ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1688
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage sind zwei verschiedene Fälle zu betrachten. Zum einen die Techniker im Außendienst und zum anderen die Beschäftigten im Innendienst. Die Smartphones der Techniker im Außendienst sind nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), von der Einhaltung des Anhang Nummer 6 befreit: "Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für 2. tragbare Bildschirmgeräte ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebene Computerschule, solange hier keine Arbeitnehmer beschäftigt werden oder Arbeitnehmer im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit an den Schulungen teilnehmen. ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1890
Generell sollte der Abstand Bildschirm - Auge zwischen 500 und 800 mm liegen. Es gilt: Je größer der Bildschirm, desto größer der Abstand. Allerdings hängt letzterer auch von der Zeichengröße auf dem Bildschirm ab. Nähere Informationen bietet die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung" an.Bei der Beantwortung der Frage nach dem richtigen ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 25
ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28810
zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Fazit:Wenn bei einer erneuten Angebotsvorsorge festgestellt wird, dass die Sehkraft sich so ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28960
insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören."Gemäß § 1 Abs.4 ArbStättV gilt der Anhang 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" u.a. nicht für(...)"3. Rechenmaschinen, Registrierkassen ...
Stand: 03.09.2019
Dialog: 42827
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Nach § 2 Absatz 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
Die gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt prinzipiell auch für ausgelagerte Telearbeitsplätze im Privatbereich der Mitarbeiter/innen. Mit der Arbeitsstättenverordnung hat der Gesetzgeber aber auch berücksichtigt, dass der Arbeitgeber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten hat, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen.In der amtlichen Begründung zur Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
, Datenschutzbeaftragter) in die private Wohnung des Mitarbeiters vereinbart werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist im Anwendungsbereich festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Der Arbeitgeber bleibt daher nur dann für die Arbeitsmittel verantwortlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
Bildschirmen (> 19 Zoll) kann er auch darüber liegen. Grundsätzlich gilt: Je größer der Bildschirm desto größer der Abstand dazu. Der Sehabstand richtet sich nicht nur nach der Bildschirmgröße, sondern auch nach der Sehaufgabe. Besteht die Sehaufgabe überwiegend darin, den gesamten Bildschirminhalt auf einen Blick zu erfassen empfiehlt die DGUV Information 215-410 einen Abstand entsprechend der Abbildung 23 ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 12218
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Die genannten Bürogeräte sind gemäß § 2 Abs.1 BetrSichV Arbeitsmittel. Somit gelten für diese Geräte die Anforderungen der BetrSichV und sie unterliegen den entsprechenden (Prüf-)Vorschriften (§ 14 BetrSichV). Der Arbeitgeber hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28630
Gemäß § 1 Absatz 5 Ziff. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt der Anhang Nummer 6 nicht für die Arbeit an Bedienerplätzen von Maschinen oder an Fahrerplätzen von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten.In der Veröffentlichung des LASI - LV 40 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung (Stand: Aug. 2020) wird unter Nr. 3 angeführt:"Frage:Wann liegt ein Bedienerplatz von Maschinen ...
Stand: 21.05.2024
Dialog: 1144
- und Büroarbeitsplätzen - DGUV Information 215-410 konkretisiert die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitssystemen mit Bildschirmgeräten im Büro. Er gilt auch für Büroarbeitsplätze. Dieser Leitfaden bietet praktische Hilfen für die Gestaltung der Arbeit an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen in Form ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458
. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.Hinweise für die Durchführung der "Augenuntersuchungen" enthält die DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
für Bildschirmarbeitsplätze gilt nach Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV, dass die Beleuchtung der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein muss. Hier ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2878
an die Softwareergonomie.Außerdem gilt § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Dort steht u.a. „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden."Die DGUV hat die folgenden Schriften herausgegeben, in denen die Softwareergonomie behandelt wird:DGUV Regel 115-401 Branche ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
ist."Merkmal des mobilen Arbeitens hingegen ist die zeitliche und örtliche Flexibilität. Vom Grundsatz her erfolgt mobile Arbeit außerhalb von definierten und geregelten Arbeitsumgebungen. Sie ist daher auch nicht Gegenstand der Arbeitsstättenverordnung. Für beide gilt allerdings das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und auch das Arbeitszeitgesetz. Daher ist eine Betriebsvereinbarung sinnvoll ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
eine erstmalige Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV durchgeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz gilt immer.Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung entsprechend den Vorgaben des § 6 ArbStättV zu unterweisen.Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz gelten auch an Telearbeitsplätzen im häuslichen Umfeld der Beschäftigten.Bei ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357