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Gibt es Mindeststandards für die Bildschirmgröße in Leitständen, insbesondere für ältere Beschäftigte?

KomNet Dialog 12218

Stand: 17.02.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Bildschirmergonomie

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Frage:

Gibt es Mindeststandards für die Bildschirmgröße in Leitständen, insbesondere für ältere Beschäftigte?

Antwort:

Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), und dort ist bezogen auf Ihre Fragestellung insbesondere die Ziffer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" relevant. Grundsätzlich
hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV, die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Nach Ziffer 6.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV muss die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können.

In der DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" (Kapitel 7.2) finden sich entsprechende Tabellen (z.B. Abb. 22), die den Zeichenhöhenbereich in Abhängigkeit des Sehabstandes und der Monitorgröße angeben. Generell sollte der Abstand Bildschirm - Auge zwischen 50 und 70 cm liegen. Bei größeren Bildschirmen (> 19 Zoll) kann er auch darüber liegen. Grundsätzlich gilt: Je größer der Bildschirm desto größer der Abstand dazu. Der Sehabstand richtet sich nicht nur nach der Bildschirmgröße, sondern auch nach der Sehaufgabe. Besteht die Sehaufgabe überwiegend darin, den gesamten Bildschirminhalt auf einen Blick zu erfassen empfiehlt die DGUV Information 215-410 einen Abstand entsprechend der Abbildung 23.

Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.