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Muss ich bei der Einrichtung einer Computerschule (als `Ich-AG`) die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung beachten?
KomNet Dialog 1890
Stand: 24.03.2017
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Rechts- und Auslegungsfragen (9.)
Frage:
Ich möchte in einer leerstehenden Einliegerwohnung meines Hauses im Rahmen einer Ich-AG eine Computerschule eröffnen. Muss ich bei deren Einrichtung die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung beachten? Ich unterrichte Schüler und Erwachsene im Anwenderbereich WORD/EXCEL/IT.
Antwort:
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebene Computerschule, solange hier keine Arbeitnehmer beschäftigt werden oder Arbeitnehmer im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit an den Schulungen teilnehmen.